Bodendenkmäler
Was Hobbyarchäologen beachten müssen

10.07.2017 | Stand 29.07.2023, 0:44 Uhr
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Mehrere tausend Sondengänger sind in Bayern Schätzungen zufolge mit Metalldetektoren unterwegs. Der Einsatz von Sonden ist eine Möglichkeit, Bodendenkmäler aufzufinden – wenn die Detektoren verantwortungsbewusst und gesetzeskonform eingesetzt werden.

BAYERN Dafür gibt es drei Regeln zu beachten:

  • Wer eine Metallsonde in einem Bereich einsetzen will, in dem Bodendenkmäler bekannt sind oder vermutet werden, braucht eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Artikel 7 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes fordert dies, um zu verhindern, dass Denkmäler durch unerlaubte Grabungen zerstört werden. Er stellt zudem sicher, dass die im Boden enthaltenen Informationen wissenschaftlich erfasst werden können. Etwa ein Prozent der Fläche des Freistaats ist in der Bayerischen Denkmalliste als Bodendenkmal eingetragen. Auf 99 Prozent der Fläche Bayerns hingegen ist das „Sondengehen“ ohne denkmalrechtliche Erlaubnis möglich. Alle bekannten Bodendenkmäler sind online im Bayerischen Denkmal-Atlas zu finden: www.denkmal.bayern.de.
  • Wer einen Fund macht, ist verpflichtet, diesen unverzüglich zu melden: Die Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege nehmen diese Fundmeldungen entgegen. Die Meldepflicht ist in Artikel 8 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes verankert. Sie stellt sicher, dass Fachleute beurteilen können, ob die Fläche, auf der Funde aufgedeckt wurden, ein Bodendenkmal ist.
  • Die Eigentumsregelung in Bayern erfolgt nach § 984 BGB: Funde gehören zur Hälfte dem Finder und zur Hälfte dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem ein Fund gemacht wurde. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist eine Unterschlagung und damit eine Straftat.

In Bayern werden laufend Fälle bekannt, in denen Metallsonden ohne Erlaubnis eingesetzt bzw. Funde nicht gemeldet wurden. Im Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege gehen jährlich etwa 15 bis 20 Fundmeldungen ein. Angesichts der mehreren Tausend Sondengänger, die zwischen Aschaffenburg und Berchtesgaden unterwegs sind, ist diese Zahl auffallend niedrig.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ruft dazu auf, beim Einsatz von Sonden die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Bodendenkmäler sind wichtige Quellen für die Heimatgeschichte und Forschung – sie bieten Einblicke in vergangene Zeiten, aus denen keine schriftliche Überlieferung vorhanden ist. Mit der mutwilligen Zerstörung von Bodendenkmälern werden wichtige Zeugnisse der Vergangenheit endgültig ihrer Aussagekraft beraubt.

Viele Menschen in Bayern setzen sich jedoch ehrenamtlich für die Archäologie und Bodendenkmalpflege ein. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege unterstützt dieses ehrenamtliche Engagement: Zwei Referenten sind ausschließlich im Bereich „Archäologie und Ehrenamt“ tätig. Sie sind Partner für Arbeitskreise und Vereine, beraten sie fachlich und bieten regelmäßig praktische Schulungen an.

Deggendorf