Fall landet vor Gericht
Streit um Rechen und Gebiss

04.07.2017 | Stand 27.07.2023, 9:32 Uhr

Der handfeste Streit um einen Rechen hate böse Folgen für die Kontrahenten: Dem einen wurde das Gebiss ramponiert, der andere landete vor Gericht.

EGGENFELDEN Der handgreifliche Auseinandersetzung mit einem Wohnungsnachbarn wäre einem 24-jährigen Eggenfeldener Kfz-Mechaniker beinahe teuer zu stehen gekommen; denn nicht nur, dass er sich beim Strafrichter des Amtsgerichts Eggenfelden wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 3.600 Euro einhandelte, ihm drohte auch noch eine „gesalzene” Rechnung für das angeblich beschädigte Gebiss seines Kontrahenten. In der Berufung vor der 2. Strafkammer beim Landgericht wurde er wenigstens diese Sorge los, so dass sich letztlich auch die Geldstrafe „halbierte”.

Fast zur gleichen Zeit waren der Kfz-Mechaniker und sein 38-jähriger Nachbar in das Eggenfeldener Anwesen eingezogen. „Am Anfang haben wir uns gut verstanden”, so der 24-Jährige vor Gericht. Bald aber sei es zu Spannungen gekommen, nicht nur, weil der Wohnungsnachbar wegen Betrugs eine über einjährige Freiheitsstrafe absitzen musste. Vielmehr, so der Kfz-Mechaniker, habe es auch Probleme bei der Strom-Abrechnung gegeben: „Er hat illegal abgezapft.”

Die Meinungsverschiedenheiten eskalierten dann im August letzten Jahres, als es um die Beseitigung von Schnitt- und Grüngut ging. „Er hat versprochen, den Hecken- und Baumschnitt während meines Urlaubs abzutransportieren, der lag aber bei meiner Rückkehr immer noch da”, so der Kfz-Mechaniker.

Beim Streit darum sei es dann zu einem Gezerre um einen Rechen gekommen: „Dabei ist er auf den Hintern gefallen.” Mehr sei nicht passiert, so der Kfz-Mechaniker, der sich die dem Mitbewohner später im Krankenhaus attestierten Verletzungen wie eine Schädel- und Nasenprellung und Abschürfungen im Gesicht nur damit erklären konnte, dass sich Asein Kontrahent noch ein paarmal auf den Anhänger mit dem Grüngut geworfen habe.

Der wiederum hatte sich dann ein paar Tage später ein weiteres Attest von seinem Zahnarzt geholt, in dem ihm bescheinigt wurde, dass Teilprothesen im Ober- und Unterkiefer massiv verbogen bzw. beschädigt worden seien.

Angesichts dieser massiven Verletzungen fiel auch das Urteil der Eggenfeldener Amtsgerichts gegen den Kfz-Mechaniker drastisch aus. Der Strafrichter war davon ausgegangen, dass der 38-Jährigebeim Gerangel um den Rechen zu Boden gestoßen worden und mit dem Gesicht auf den harten Lehmboden gefallen sei, wodurch sich auch die Beschädigungen an den Kieferimplantaten erklärten.

Der 24-Jährige legte Berufung ein und beteuerte, seinen Mitbewohner nie verletzt zu haben. Die Kammer gelangte ebenfalls zu der Überzeugung, dass der Nachbar zu Boden gestoßen worden sei und sich dabei die im Krankenhaus attestierten Prellungen und Abschürfungen zugezogen habe. Woher allerdings die Schäden im Gebissbereich stammen sollten, sei nicht geklärt. Die seien im Krankenhaus-Attest überhaupt nicht erwähnt und erst Tage später vom Zahnarzt attestiert worden, könnten also dem 24-Jährigen nicht angelastet werden.

Rottal-Inn