Gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und sexuelle Nötigung
Strafverfahren wegen Verdachts der Freiheitsberaubung abgeschlossen

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 5:14 Uhr

Das Landgericht Passau hat ein Strafverfahren wegen Verdachts der Freiheitsberaubung mit gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und sexueller Nötigung abgeschlossen.

PASSAU Die 2. Große Strafkammer hat am Dienstag das Strafverfahren wegen Verdachts der Freiheitsberaubung mit gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und sexueller Nötigung gegen den Angeklagten Martin R. abgeschlossen; wegen der Einzelheiten zum angeklagten Geschehen wird auf die vorangegangene Pressemitteilung 3/15 verwiesen.

Nach der über zwei Tage durchgeführten Beweisaufnahme hat die Kammer den rechtlichen Hinweis erteilt, dass allenfalls Körperverletzung, Nötigung und/oder Freiheitsberaubung oder auch nur einer dieser Tatbestände in Betracht kommen. Wegen der Geringfügigkeit des noch verbleibenden Vorwurfs und im Hinblick auf eine bereits wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren vier Monaten wurde das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 154 StPO eingestellt.

Nach dieser Vorschrift kann von der Verfolgung abgesehen werden, wenn die möglicherweise zu verhängende Strafe gegenüber einer bereits abgeurteilten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Diese Voraussetzungen hat die Kammer in dem zu beurteilenden Sachverhalt für gegeben erachtet und deswegen das Verfahren auf die beschriebene Weise beendet.

(Pressemitteilung des Passauer Landgerichts, Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber)

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