Buchhalterische Trickserei mit Folgen
Sozialbetrug mit Überstunden-Abrechnung

02.11.2017 | Stand 02.08.2023, 19:19 Uhr
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Haftstrafe auf Bewährung für den Verantwortlichen: Systematisch wurden Überstunden der Beschäftigten teilweise in Form von Sachleistungen ausbezahlt, die wiederum als betrieblicher Aufwand verbucht worden sind.

LANDSHUT Ein in der Bauzubehörbranche tätiger 55-jähriger Unternehmer aus dem Landkreis Rottal/Inn ist deswegen jetzt vom Amtsgericht Landshut wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 857 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Pfarrkirchen ergaben, dass der Verurteilte von Januar 2003 bis Februar 2014 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 825.000 Euro nicht an die Einzugsstellen abgeführt hat.

Umsatzprovisionen und Überstunden wurden über die Lohnbescheinigung als steuerfreie Dienstreisen ausbezahlt, obwohl die entsprechenden Reisen gar nicht durchgeführt worden sind. In einer Vielzahl von Fällen wurde so den Arbeitnehmern tatsächlich ein höherer Lohn ausbezahlt als der zur Sozialversicherung gemeldete Lohn.

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