Justiz
Prozess wegen Vergewaltigung − Angeklagter wendet sich mit zwei Briefen an den vorsitzenden Richter

28.01.2021 | Stand 13.09.2023, 6:58 Uhr
−Foto: n/a

Ein 30-Jähriger muss sich aktuell vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Er soll unter anderem seine Ex-Freundin in der Wohnung in Ihrlerstein (Landkreis Kelheim) vergewaltigt haben. Am Donnerstag, 28. Januar, dem zweiten Verhandlungstag, verlas Richter Georg Kimmerl zunächst zwei Briefe.

Regensburg. Der Angeklagte hatte sich mit zwei Briefen an den Richter persönlich gewandt. Am 21. sowie am 24. Januar schickte er Briefe ans Gericht, in denen er beteuerte, unschuldig zu sein was den Vorwurf der Vergewaltigung anginge. Die andere Tatbestände – vorsätzliche Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung – räumte er erneut ein. Dies hatte er schon am ersten Prozesstag durch eine Erklärung, die sein Anwalt vortrug, getan.

Mit Schreiben vom 21. Januar gab er an, seine Ex-Freundin wolle ihn in ein schlechtes Licht rücken und „in den Knast bringen“. „Ich bin kein Vergewaltiger“, so der 30-Jährige. Er habe diese Frau geliebt.

Mit Schreiben vom 24. Januar schilderte er, dass er überfordert sei und es ihm schlecht gehe. „Ich bin angeklagt wegen Sachen, die ich nicht gemacht habe!“ Er könne das auch beschwören. Er sei kein Vergewaltiger, „ich würde das nie einer Frau antun“, so der Inhalt des Briefes. Für das, was er getan habe, schäme er sich. Er werde das nie wieder tun. Er hoffe, dass das Gericht die Wahrheit herausbekomme. Nach der Zeit in der JVA wolle er sich um seine Tochter kümmern und eine Therapie machen.

Richter Georg Kimmerl erläuterte lediglich, dass ein Angeklagter seine Aussage nicht beschwören könne. Zu Inhalt des Schreibens äußerte er sich nicht. In der Folge wurde die Sitzung unterbrochen. Für den weiteren Verhandlungstag waren mehrere Zeugen vorgeladen. Der Prozess wird am Donnerstag, 4. Februar, fortgesetzt.

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