Prozess in Regensburg
Angeklagter gibt Übergriff auf Freundin zu, streitet aber Vergewaltigung ab

21.01.2021 | Stand 13.09.2023, 6:56 Uhr
−Foto: n/a

Was ist von März bis Mai 2020 zwischen einem Paar – und späteren Ex-Paar – in Ihrlerstein wirklich passiert? Kam es zu Übergriffen seitens eines damals 29-Jährigen auf sine (Ex-)Freundin? Hat der junge Mann die Frau vergewaltigt? Antworten auf diese Fragen soll seit dem 13. Januar die 5. Kammer am Landgericht Regensburg finden. Dort muss sich der heute 30-Jährige wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Vergewaltigung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung verantworten.

Regensburg. Am 10. April 2020 sollte der jetzt Angeklagte gegen 2.05 Uhr in der Kumpfmühler Straße in Regensburg zu einer Kontrolle angehalten werden, dieser entzog er sich und raste davon. Erst auf der B16 in Richtung Kelheim konnte der Fahrer, der keinen Führerschein hatte, angehalten werden. Seit September 2017 war der Angeklagte mit seinem späteren Opfer liiert. Ende März oder Anfang April soll er seine damalige Freundin zum Analverkehr gezwungen haben. Ende April/Anfang Mai soll es erneut zu einem Übergriff des Angeklagten auf seine nun Ex-Freundin gekommen sein. Der Angeklagte soll die Frau in der Wohnung einer Freundin in Kelheim gepackt und geschlagen haben. Am 13. Mai soll der Angeklagte in die ehemals gemeinsame Wohnung in Ihrlerstein gekommen sein, für die er immer noch einen Schlüssel hatte. Dort soll er sein Opfer erneut angegriffen und vergewaltigt haben. Während dieser Tat soll es auch zu Schlägen gekommen sein. Am Nachmittag desselben Tages ist es laut Anklageschrift in der ehemals gemeinsamen Wohnung zum Streit gekommen, ein weiteres Mal soll der Angeklagte seine Ex-Freundin zum Sex gezwungen haben. Am 14. Mai solle der Angeklagte auf das gemeinsame Kind aufpassen – diese Gelegenheit habe der Angeklagte erneut genutzt, sich den Sex zu erzwingen, was ihm diesmal nicht gelungen sei.

Am Mittwoch, 13. Januar, ließ der Angeklagte eine Erklärung durch seinen Anwalt verlesen. Er räumte die Verfolgungsfahrt mit der Polizei und sein weiteres Verhalten gegenüber den Polizeibeamten ein. Auch gab er zu, dass er Ende März/Anfang April 2020 unter dem Einfluss von Kokain seine Freundin gepackt und gegen die Wand gedrückt und ins Gesicht geschlagen habe. Ebenso gab der Angeklagte zu, am 16. Mai 2020 seine Ex-Freundin und Polizeibeamte beleidigt zu haben. Er habe die Nacht zuvor nicht geschlafen und Speed sowie Ecstasy konsumiert.

Die angeklagten Vergewaltigungen sowie die versuchte Vergewaltigung stritt der Angeklagte vehement ab. Als „frei erfundene Geschichte“ wertete er den Vorwurf, seine Freundin zum Analverkehr gezwungen zu haben. Solch ein Vorfall habe nie stattgefunden. Auch am 13. Mai 2020 sei es nicht, wie angeklagt, zu sexuellen Handlungen gekommen, „weder einvernehmlich noch unter Zwang“. Er sei erst morgens nach Hause gekommen, habe sich einen Kaffee geholt, als es zum Streit gekommen sei. Er sei dann in den Keller, wo er übernachtet habe.

Auch eine versuchte Vergewaltigung stritt der Angeklagte ab. Auch dieser Vorwurf sei „vollkommen unzutreffend“.

Der Prozess wird am 28. Januar fortgesetzt.

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