Justiz
Nach brutaler Attacke auf einen Taxifahrer fordert Staatsanwaltschaft sechseinhalb Jahre

09.07.2017 | Stand 29.07.2023, 18:16 Uhr
−Foto: Foto: Phillip Panaye

Die Staatsanwaltschaft fordert nun sechseinhalb Jahre für einen 23-Jährigen aus Roding, der am 7. Dezember 2014 einen Taxifahrer verprügelt hatte. Allerdings wich sie vom Tatvorwurf des versuchten Mordes ab und fordert nun eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags.

REGENSBURG Am Mittwoch, 26. August, wurde der Prozess gegen einen 23-Jährigen aus Roding wegen versuchten Mordes fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, am frühen Sonntagmorgen, 7. Dezember 2014, nach einer Partynacht in einer Chamer Diskothek die Zeche bei dem Taxifahrer geprellt und ihn anschließend brutal zu Boden gestreckt zu haben. 

Er soll den Taxifahrer auf der Straße bewusstlos liegen gelassen haben, als er die Flucht ergriff

Der Angriff hatte eine fatale Folge: Der Fahrer erlitt eine Schwellung am linken Auge, eine Platzwunde am Kopf und mehrere Knochenbrüche am Jochbein und in der Mundhöhle, sodass er operiert werden musste. Nach der Tat konnte er sechs Wochen nicht mehr arbeiten und kann seitdem auch nicht mehr nachts Partygäste nach Hause fahren. Seit Montag muss sich der 23-Jährige nun vor Gericht für die Tat verantworten.

Nachdem alle Zeugen einschließlich der Freundin des Angeklagten und der Sachverständigen am Dienstag bereits angehört wurden, folgten die Schlussplädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft ruderte gleich zu Beginn ihres Plädoyers vom Vorwurf des versuchten Mordes zurück und forderte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags. Als Grund hierfür sah die Oberstaatsanwältin die Voraussetzungen für Mord, nämlich die geplante Absicht, einen Menschen zu töten, bei der Tat als nicht gegeben an. Vielmehr soll der Angeklagte geplant haben,an dem Abend ein willkürliches Opfer zu verprügeln und mit Tritten den Tod seines Opfers billigend in Kauf zu nehmen. Diese Merkmale seien für den Tatbestand des versuchten Totschlags erfüllt, so die Oberstaatsanwältin.

Sie stellte fest, dass in der Zeugenaussage der Freundin des Angeklagten der 23-Jährige den Taxifahrer bewusst zu einer Kreuzung gelotst hatte, die 300 bis 400 Meter von der Wohnung der Freundin weit weg war. Weiter wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, sich den Taxifahrer als Opfer ausgesucht zu haben und seine Aggression gezielt an dem 49-Jährigen dort abzuladen. Nach den Fußtritten war der Taxifahrer mindestens zwei bis drei Minuten bewusstlos auf der Straße gelegen und wäre „ein leichtes Opfer für ein Fahrzeug gewesen“, während der Rodinger mit seiner Freundin die Flucht ergriff. Weiter zitierte sie die Aussage eines Sachverständigen, der sagte, dass die Verletzungen des Fahrers potentiell lebensgefährlich gewesen waren.

Besonders legte die Staatsanwalt dem 23-Jährigen zur Last, dass er bereits vier mal wegen ähnlicher Delikte vorbestraft ist und sogar ein Antiagressionstraining absolvierte. Die vorherigen Straftaten sollen dabei alle im Zusammenhang mit Alkohol geschehen sein und mit Tritten gegen den Kopf seiner Opfer. „Er will mit seinen Fußtritten ein Machtgefühl ausüben“, zitierte die Oberstaatsanwältin einen Sachverständigen dazu. Der junge Rodinger konnte nur identifiziert werden, nachdem mehrere Zeugenaufrufe eine mit der Freundin des Angeklagten bekannte junge Frau sich zu diesem Vorfall bei ihr erkundigte und danach zur Polizei ging. Die junge Frau "hatte Angst vor dem Angeklagten und seinen Freunden und wollte deswegen anfangs unerkannt bleiben“, erklärte die Oberstaatsanwältin weiter. Deshalb forderte sie sechseinhalb Jahre Haft und eine einjährige Therapie des Angeklagten für die Tat.

Fußtritte gegen den Kopf rufen potentiell lebensgefährliche Verletzungen hervor, das ist allgemein bekannt.

Die Verteidigung dagegen dementierte den Vorwurf der geplanten Tat und geht von einer spontanen Affekthandlung aus. So sei der Angeklagte gereizt gewesen nach einem Eifersuchtsstreit mit seiner Freundin und den Differenzen an seiner Arbeitsstelle und in seiner Familie. Erst nachdem der Fahrer den 23-Jährigen festgehalten hatte, um sein Geld einzufordern und er dann die Polizei rief, rastete der Angeklagte aus. Dabei hatte er, so der Anwalt, eben nicht im Vorfeld den Entschluss gefasst, den Taxifahrer zu verprügeln. Auch sagte der Strafverteidiger, dass der Angeklagte die Kreuzung ausgesucht habe, um dort abgesetzt zu werden, weil „er sich mit seiner Freundin aussprechen wollte.“ In der Wut und im alkoholisierten Zustand glaube ich nicht, dass ein junger Mann sich an ein Antiagressionstraining erinnern kann und sich dann dafür entscheidet, trotzdem zuzutreten“, so der Verteidiger. Deshalb forderte er eine Strafe nicht höher als vier Jahre Haft in Verbindung mit einer Therapie.

Zum Abschluss des Prozesstages entschuldigte sich der Angeklagte nochmals bei seinem Opfer, der als Nebenkläger erschienen war: „Es tut mir sehr leid, was geschehen ist, ich würde es sehr gerne rückgängig machen. Ich bereue es zutiefst.“ Die Richter kündigten ein Urteil für kommenden Freitag, 28. August, an. 

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