Politik und Justiz
Joachim Wolbergs im Wahlkampfmodus – und ein weiterer Prozess steht ins Haus

08.08.2019 | Stand 13.09.2023, 0:17 Uhr
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Das Landgericht Regensburg hat entschieden: Die Anklagen der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 25. Januar 2019 und 1. Februar 2019 gegen Joachim Wolbergs werden zugelassen und mit der Anklage vom 4. Oktober 2018 zu einem Verfahren verbunden.

REGENSBURG „Mit dieser Maßnahme wurde die Möglichkeit geschaffen, einen einheitlichen Prozess über sämtliche dem Landgericht Regensburg noch vorliegenden Anschuldigungen gegen Joachim Wolbergs zu führen, die nicht bereits in das kürzlich verkündete Urteil der Wirtschaftsstrafkammer eingeflossen waren“, so das Landgericht in seiner Mitteilung am Freitag, 2. August. Damit beginnt am 1. Oktober dieses Jahres wohl das letzte Verfahren gegen den vorläufig suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Regensburg. 20 Hauptverhandlungstage sind angesetzt.

Und darum geht es: Die „Anklage vom 4. Oktober 2018 enthält einen Bestechlichkeitsvorwurf und zweimal den Vorwurf einer Vorteilsannahme“, so das Gericht. Es geht um Spenden an den SPD-Ortsverein Stadtsüden in Höhe von rund 160.000 Euro. „Die Anklage vom 25. Januar 2019 lautet auf Bestechlichkeit bzw. Bestechung. Dabei sollen 5.000 Euro gespendet worden sein. In der Anklage vom 1. Februar 2019 schließlich ist von drei Fällen der Vorteilsannahme/-gewährung die Rede. Das Spendenaufkommen wird insofern mit insgesamt 80.000 Euro beziffert“, so das Landgericht.

Vom Tisch ist mittlerweile die Frage, ob Wolbergs bei der Wohnungssuche für die Vermittlung einer Telefonnummer Maklergebühren bezahlen hätte müssen. Hier steht nun fest, dass offenbar „auch anderen Mietern der von Joachim Wolbergs bezogenen Wohnanlage keine Maklercourtagen berechnet worden waren, er somit, was die Provisionsfreiheit der Wohnungsvermittlung anbelangt, keinerlei Sonderbehandlung erfahren hatte“, so die Mitteilung. Die Kammer messe „diesem Vorgang deswegen keine strafrechtliche Bedeutung bei“.

Wolbergs‘ Anwalt Peter Witting kündigte bereits am Freitag an, dass sich sein Mandant auch in dieser zweiten Hauptverhandlung „um vollständige Aufklärung bemühen“ wird – wie auch schon im ersten Verfahren. „Dabei bleibt seine Haltung unverändert: Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit entbehren jeglicher Grundlage.“

Joachim Wolbergs selbst indes ist bereits voll im Wahlkampfmodus für die Kommunalwahlen im Jahr 2020. Nach seiner Nominierung durch die „Brücke“ am 29. Juli teilt Wolbergs auf Facebook fleißig die Aktivitäten des Vereins – so war man unter anderem beim Müllsammeln bei der Aktion „Clean up Regensburg“ dabei. Ein Wahlkampfgefährt gibt es auch schon – ein Lastenfahrrad mit dem „Brücke“-Logo. Und am Samstag, 3. August, fand in der Regensburger Innenstadt der erste Infostand statt, an dem die „Brücke“ über Themen und ihren OB-Kandidaten informierte. „Vielen Dank für die netten Gespräche und den großen Zuspruch!“, heißt es dazu auf Facebook.

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