Erster Verhandlungstag am 1. Oktober
20 Hauptverhandlungstage – Prozess gegen Joachim Wolbergs terminiert

08.08.2019 | Stand 04.08.2023, 10:30 Uhr
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Der Vorsitzende der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat mit einer am Donnerstag, 8. August, bekannt gegebener Verfügung vom 2. August 2019 Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung im zweiten Strafverfahren gegen Regensburgs Oberbürgermeister Joachim Wolbergs bestimmt.

REGENSBURG In unterschiedlichen Zusammensetzungen mitangeklagt sind zwei Unternehmer aus der Regensburger Baubranche und ein ehemaliger Geschäftsführer eines Immobilienkonzerns aus Mittelfranken. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 28. Januar 2020 sollen zu-nächst bis zu 20 Verhandlungstage stattfinden, an denen das aus jetziger Sicht des Gerichts erforderliche Prozessprogramm von der Verlesung der Anklage und etwaigen Äußerungen der Verteidigung hierzu über die Beweisaufnahme bis zu den Schlussvorträgen und dem jeweils letzten Wort der Angeklagten durchlaufen werden könnte. Drei dieser 20 Verhandlungstage dienen am Ende der jeweiligen Themenkomplexe als Reserve, da noch nicht abzusehen ist, welche Anpassungen des Zeitplans im Laufe des Verfahrens vielleicht nötig werden. Die letzten sechs Termine stehen je nach Bedarf für die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die Schlussworte der Angeklagten und ein eventuelles Urteil zur Verfügung, das unabhängig von der übrigen Verfahrensgestaltung innerhalb von elf Tagen nach Schluss der mündlichen Verhandlung zu verkünden wäre.

Neben der Staatsanwaltschaft wirken an der Hauptverhandlung vier Angeklagte und voraus-sichtlich fünf Verteidiger mit. 20 Zeugen werden zur Vernehmung geladen, einige davon mehrfach. In welchem Umfang Urkunden und sonstige Sachbeweise, wie etwa die Erkenntnisse aus der mehrmonatigen Telekommunikationsüberwachung zu prüfen sind, wird sich wahrscheinlich erst in der Beweisaufnahme herausstellen. Das vom Kammervorsitzenden vorgesehene Beweisprogramm ist jedenfalls offen für unter Umständen notwendige zusätzliche Aufklärungsmaßnahmen. Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit, bei Bedarf zur ergänzenden Vorbereitung der Hauptverhandlung Beweisanregungen vorzubringen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die geplanten Beweiserhebungen von Amts wegen oder aufgrund von Anträgen der Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung ausgeweitet werden.

Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt letztlich auch ab, ob bis zum 28. Januar 2020 ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus Fortsetzungstermine anberaumt wer-den müssen.

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