Sperrgebiete beachten
Burghausen schränkt die Silvester-Knallerei ein

10.12.2019 | Stand 03.08.2023, 4:59 Uhr
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In bestimmten Teilen des Stadtgebietes Böllerverbot

BURGHAUSEN. Die Stadt Burghausen weist ausdrücklich darauf hin, dass an Silvester und Neujahr in bestimmten Teilen des Stadtgebietes ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ausgesprochen wird. Dies basiert auf dem § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Hier wird die Möglichkeit eröffnet, dass in bestimmten Bereichen wie der historischen Altstadt und dem Umfeld von Seniorenheimen und Krankenhäusern der Abbrand von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Feuerwerkskörper für Kleinfeuerwerke) verboten wird.

Aufgrund einer maximalen Steighöhe von 100 Metern, wie sie in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper erreichen können, dürfen sich beim Zünden einer Silvesterrakete folglich u.a. keine Krankenhäuser, Altenheime oder historischen

Gebäude im Umkreis jener 100 Meter befinden.

Die genau definierten Bereiche in der Neustadt zwischen Glöcklhofer-Kreuzung, Leibnizstraße, Max-Planck-Straße und dem Salzach-Hang, im Umfeld der Kreisklinik Burghausen zwischen den Straßen Am Emetsberger Hof, Burgfrieden, Krankenhausstraße sowie dem Salzachhang finden Sie auf der Website der Stadt Burghausen.

Die Stadtverwaltung bittet dringend, dieses Verbot zu beachten.

Bezüglich der Entsorgung von abgebranntem Silvesterfeuerwerk, ist folgenden Hinweis zu beachten:

Wer sich am Silvestertag mit Böllern und/ oder Feuerwerk beteiligt, ist verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern, wenn diese ausgekühlt sind. Sie können dann mit dem Hausmüll entsorgt werden.

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