Wiederholungstäter
Autofahrer unter Drogeneinfluss liefert sich Verfolgungsfahrt mit der Polizei

12.01.2018 | Stand 25.07.2023, 0:36 Uhr
−Foto: n/a

Zivile Einsatzkräfte des OED-Amberg wollten in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 10. auf 11. Januar, im Stadtgebiet einen Pkw-Fahrer kontrollieren. Dieser reagierte seinerseits nicht auf die Anhaltesignalgeber bzw. Blaulicht und versuchte, sich der Kontrolle durch eine Flucht zu entziehen. Weitere hinzugezogene Einsatzkräfte aller Amberger Polizeien lieferten sich mit dem flüchtenden Fahrzeug eine Verfolgungsjagd, die dann im Ortsteil Gailoh endete.

AMBERG Der Fahrzeugführer hielt an, sprang aus Fahrzeug und setzte die Flucht zu Fuß fort, die dann nach sehr kurzer Strecke ihr jähes Ende in seiner Festnahme fand. Die Gründe für die Flucht des 35-jährigen Ambergs waren schnell gefunden. Im Fahrzeug, in dem als Beifahrerin eine 33-jährige Ambergerin saß, fanden die Beamten ein Tütchen mit circa fünf Gramm Crystal und zwei Schreckschusspistolen auf. Für das Führen von PTB-Waffen ist ein so genannter kleiner Waffenschein Voraussetzung, den der Fahrzeugführer nicht vorweisen konnte. Die amtsbekannte Ambergerin wurde ebenfalls durchsucht und es kam eine Tüte mitrund drei Gramm Marihuana zum Vorschein. Bei weiteren Recherchen stellte sich dann noch heraus, dass der 35-Jährige schon öfters im Kontakt mit den Ordnungshütern stand und auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Der Mann zeigte auch drogentypische Körperreaktionen, weshalb ein Drogenschnelltest durchgeführt wurde. Das Ergebnis bescheinigte, dass er unter dem Einfluss von Marihuana stand.

Nun wurde der Staatsanwalt eingeschaltet und in die laufenden Ermittlungen eingebunden. Er ordnete eine Wohnungsdurchsuchung an, bei deren Durchführung abermals ca. 5 Gramm Crystal gefunden wurden. Die nun aufgefundene Menge an Crystal lag knapp am Grenzbereich zur sogenannten nicht geringen Menge, sodass geprüft wurde, ob gegen den 33-jährigen Familienvater ein Untersuchungshaftbefehl erlassen wird. Der Untersuchungshaft entging der Drogenkonsument nur knapp, musste sich aber noch einer Blutentnahme unterziehen.

Nach Abschluss der mehrstündigen Sachbearbeitung lag dann eine ordentliche Anzahl an Straftaten vor. Angefangen vom Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, mehreren Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bis hin zum Verstoß gegen das Waffengesetz.

Aus der Sache gelernt hat der 36-Jährige nichts, denn er wurde am Donnerstagmittag schon wieder mit einem Pkw fahrend gesehen und kontrolliert. Er stand abermals unter Drogeneinfluss.

Schwandorf