Frist bis Ende Januar 2018
Förderanträge für Zuschüsse aus dem Kulturfonds Bayern müssen bald gestellt werden

12.01.2018 | Stand 25.07.2023, 0:36 Uhr
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Bildungseinrichtungen, die für das Schuljahr 2018/2019 Zuschüsse aus dem Kulturfonds Bayern bekommen wollen, müssen ihre Anträge bis Ende Januar 2018 bei der Regierung von Niederbayern einreichen. Gefördert werden Erwachsenenbildung, kirchliche Bildungsarbeit, internationaler Ideenaustausch und sonstige kulturellen Veranstaltungen und Projekte.

NIEDERBAYERN Damit es Geld vom Staat gibt, muss das Projekt überregionale Bedeutung haben und die Voraussetzungen „Kreativität“ und „nachhaltiger Lernerfolg“ erfüllen. Die Förderung wird für höchstens zwei Jahre gewährt. Fallen weniger als 5.000 Euro an förderfähigen Gesamtkosten an, gibt es keinen Zuschuss. Einzelne Personen und Schulen sind nicht antragsberechtigt.

Der Freistaat setzt sich mit dem Kulturfonds Bayern für die wertvolle und vielfältige Kulturlandschaft Niederbayerns ein. Der Kulturfonds wurde 1996 eingerichtet und mit Geld aus Privatisierungserlösen der Bayerischen Versicherungskammer ausgestattet. Damit sollen Projekte und Investitionen vor allem in der Fläche Bayerns (die Großstädte München und Nürnberg sind ausdrücklich nicht Fördergebiet) unterstützt werden - als Zeichen dafür, dass Kunst und Kultur ein Teil der bayerischen Identität sind.

Anträge für das Auswahlverfahren 2018/2019 sind bis spätestens 31. Januar 2018 einzureichen unter: Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Regierung von Niederbayern, Ansprechpartnerin Frau Reith, unter der Telefonnummer 0871/ 808-1211. Weitere Hinweise zum Förderverfahren gibt es im Internet unter www.km.bayern.de.

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