Den Maibaum zu stehlen, hat in Bayern Tradition. Aber der Diebstahl darf nur nach bestimmten Regeln erfolgen. In Laberweinting (Landkreis Straubing-Bogen) wurde der Bogen definitiv überspannt.
Bei der Polizei Mallersdorf-Pfaffenberg wurde Anzeige erstattet, weil bei einem vermeintlichen Maibaumdiebstahl erheblicher Sachschaden verursacht wurde.
Gewaltsamer Einbruch in Laberweintinger Werkhalle
Am Dienstag wurde die Polizei Mallersdorf-Pfaffenberg darüber informiert, dass zwischen Montag, 18 Uhr, und Dienstag, 7 Uhr, in Laberweinting in eine Werkhalle gewaltsam eingebrochen wurde. Dabei wurde ein Maibaum entwendet und erheblicher Sachschaden verursacht.
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Schaden von 5000 Euro
Vor der Halle wurde ein geparkter Pkw verschoben und das Sektionaltor der Halle aufgehebelt, dabei entstand ein Schaden von ca. 5000 Euro. Die Polizeistation Mallersdorf-Pfaffenberg hat eine Anzeige aufgenommen und führt Ermittlungen zum Vorfall – Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei unter der 08772 271970 zu melden.
Wann darf der Maibaum gestohlen werden?
Übrigens: Früher durfte der Maibaum in Bayern nur in der Walpurgisnacht gestohlen werden. In dieser Nacht wurde er auch gefällt. Mittlerweile werden Maibäume aber schon Wochen vorher gefällt – entsprechend ist der Diebstahl auch schon früher „erlaubt“.
− sum