Straubing
Bund Naturschutz kritisiert Flächenversiegelung mit Parkplätzen als asphaltierte Flächen ohne Durchgrünung

17.12.2020 | Stand 20.07.2023, 21:28 Uhr
−Foto: n/a

Die Flächenversiegelung mit Parkplätzen als asphaltierte Flächen ohne Durchgrünung auf dem Grundstück der Schule St. Wolfgang an der Regensburger Straße in Straubing kritisiert der Bund Naturschutz (BN).

Straubing. Dort erfolgte eine Flächenversiegelung mit Parkplätzen als asphaltierte Flächen ohne jegliche Durchgrünung und Randeingrünung. „Dass immer noch Parkplätze als asphaltierte Flächen oder knirsch verlegtem Pflaster zugelassen und geschaffen werden, während woanders teure Förderprogramme zur Flächenentsiegelung umgesetzt werden, ist ein völlig untragbares Unding“ zeigt der zweite BN-Kreisvorsitzende Johann Meindorfer Unverständnis dafür. Der Erhalt der Versickerungsfähigkeit von Flächen, auch derer, die als Lagerflächen, Zufahrten und oberirdische Stellplätze, Parkstreifen, Parkplätze, Fahrgassen im Parkplatzbereich, Feuerwehrzufahrten et cetera genutzt werden, habe höchste Bedeutung für den Wasserrückhalt.

Abflussverschärfung durch Flächenversiegelung befeuere bekanntermaßen Schadensereignisse wie die nächsten Hochwasserkatastrophen. Steuergelder ließen sich für wichtigere sinnvollere biodiversitäts- und klimaschutzdienliche Projekte verwenden, wenn Parkplatzflächen vernünftigerweise minimiert und von vornherein ökologieverträglich angelegt würden. Erfordernis und Notwendigkeit für den höchstmögliche Wasserrückhalt und den Hochwasserschutz ist eine durchgängig versickerungsfähige Gestaltung von Parkplätzen, Lagerflächen, Zufahrten, oberirdischen Stellplätzen, Parkstreifen, Fahrgassen im Parkplatzbereich und Feuerwehrzufahrten, um keine unnötige Verringerung der Grundwasserneubildungsrate zu riskieren.

Daher bittet der Bund Naturschutz Stadtspitze und Stadtverwaltung, durch geeignete organisatorische Maßnahmen der fachlich zuständigen Dienststellen sicherzustellen, dass die durchgängig versickerungsfähige Gestaltung aller Parkplätze, Lagerflächen, Zufahrten und oberirdischen Stellplätze, Parkstreifen, Fahrgassen im Parkplatzbereich sowie Feuerwehrzufahrten in der Bauleitplanung und bei allen Einzelbaugenehmigungen verbindlich vorgegeben und deren Umsetzung überwacht wird. Zudem solle zur ausreichenden Parkplatzdurchgrünung je fünf Stellplätze die Pflanzung eines standortgerechten und heimischen großkronigen Laubbaumes zusätzlich zu einer Randeingrünung auf mindestens 80 Prozent der gesamten Parzellengrenzen festgesetzt werden.

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