Geflügelhaltung melden
Sicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpest auch im Landkreis Kelheim

03.12.2020 | Stand 20.07.2023, 22:55 Uhr
−Foto: n/a

In Deutschland sind seit dem 30. Oktober mehrere Fälle der so genannten Geflügelpest bei Wildvögeln nahezu zeitgleich an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten. Auch in Niederbayern wurde im Landkreis Passau kürzlich bei vier Enten der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen.

Landkreis Kelheim. Eine weitere Ausbreitung innerhalb Bayerns ist nicht unwahrscheinlich, Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten deshalb unbedingt verhindert werden.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass alle Geflügelhalter im Landkreis Kelheim, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel) bisher noch nicht nachgekommen sind, diese unverzüglich beim Landratsamt Kelheim, Veterinäramt, unter der Telefonnummer 09441/ 207-7100, per Fax an 09441/207-7050 oder per Mail an veterinaerabteilung@landkreis-kelheim.de anzuzeigen haben.

Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand noch nicht bekannt.

Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) und weitere Informationen sowie Merkblätter finden Sie unter folgendem Link: www.fli.de Das Veterinäramt Kelheim bittet um dringende Beachtung.

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