Natur
Regensburger Gartenamt beginnt mit den Baumfällungen – als Ausgleich werden Hunderte Jungbäume gepflanzt

27.11.2020 | Stand 24.07.2023, 21:03 Uhr
−Foto: n/a

Ab 1. Dezember 2020 bis zum 26. Februar 2021 fällt die Stadt Regensburg 231 Bäume. Die Arbeiten müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein, weil am 1. März die gesetzlich geschützte Vogelbrutzeit beginnt, während der keine Fällungen zulässig sind.

Regensburg. 226 Bäume müssen gefällt werden, weil sie in einem so schlechten Zustand sind, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Fünf Fällungen stehen in Zusammenhang mit städtischen Bauprojekten.

Straßenbäume sind besonders betroffen

Die meisten der nicht mehr zu erhaltenden Bäume sind Straßenbäume, die aufgrund geringen Wurzelraums und der Dürreperioden irreversible Schäden genommen haben. „Dieses Phänomen gibt es auch in anderen bayerischen Großstädten“, erklärt Gartenamtsleiter Hans Dietrich Krätschell.

Die geplanten Baumfällungen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. In der Mehrzahl geht es um Bäume, die Krankheiten oder Morschungen aufweisen. Häufig sind sie von holzzerstörenden Pilzen, wie zum Beispiel dem Brandkrustenpilz oder dem Hallimasch, befallen. Der Holzabbau durch verschiedene Pilzarten kann durchaus zu erheblichen Problemen für die Stand- oder Bruchsicherheit der Bäume führen.

Im Dörnbergpark müssen zwei Bäume gefällt werden. Darüber hinaus sind hier im Sinne der Verkehrssicherheit umfangreiche Baumarbeiten notwendig, da seit den umfangreichen Maßnahmen im Jahr 2018 bereits wieder viele Gefahrenstellen durch die Bildung von Totholz bzw. dürre Äste entstanden sind.

Nachpflanzungen liegen weit über Anforderungen der Baumschutzverordnung

85 der Bäume fallen unter die städtische Baumschutzverordnung, das heißt der Umfang ihres Stammes beträgt – einen Meter über dem Erdboden gemessen – mehr als hundert Zentimeter bzw. bei mehrstämmigen Bäumen beträgt der Umfang der beiden stärksten Stämme in Summe mindestens achtzig Zentimeter. Für diese Bäume ist eine Fällgenehmigung des städtischen Umweltamts erforderlich, die für alle 85 Bäume bereits vorliegt. Außerdem müssen Nachpflanzungen getätigt werden. Das Gartenamt erbringt diesen Ausgleich durch die Pflanzung von über 300 Jungbäumen. Bei den Neupflanzungen werden die Baumarten nach ihrer Eignung für die Klimaveränderungen gewählt und die Pflanzgruben entsprechend groß angelegt.

Lebensverlängernde Maßnahmen helfen irgendwann nicht mehr

„Das Gartenamt bemüht sich so lange wie möglich um den Baumerhalt“, betont Krätschell. Dazu werden lebensverlängernde Maßnahmen wie Kronenentlastungsschnitte, der Einbau von Kronensicherungen oder Bodenverbesserungen im Wurzelbereich durchgeführt. „Wenn die Bäume aber nicht mehr ausreichend stand- bzw. bruchsicher sind, müssen sie letztlich aus Sicherheitsgründen entfernt werden.“ Das könne beispielsweise bei totem und morschem Holz oder wegen Baumkrankheiten wie dem Eschen- und dem Lindentriebsterben der Fall sein. „Derartige Baumkrankheiten häufen sich leider. Ein Grund dafür sind zunehmende Wetterextreme im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Insbesondere die Straßenbäume leiden unter meist schlechten Standortbedingungen. Das macht sie anfälliger für Krankheiten aller Art und erhöht den Bewässerungsbedarf.“

Baumkontrolle als Vorsorge

Regelmäßige Baumkontrolle und die laufenden Baumpflegearbeiten des Gartenamtes dienen dazu, mögliche Risiken zu mindern und Vorsorge für den städtischen Baumbestand der Zukunft zu treffen. So werden Baumerkrankungen frühzeitig erkannt und wenn möglich, Gegenmaßnahmen ergriffen. „Manche Krankheiten können allerdings nur Fachleute erkennen. Deswegen kommt es durchaus vor, dass Bäume, die wir aus Sicherheitsgründen entfernen müssen, von Laien für gesund gehalten werden. Wir fällen jedoch keine gesunden Bäume – sie sind viel zu wertvoll und wichtig“, so der Gartenamtsleiter.

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