Politik
Sylvia Stierstorfer fordert Klarheit bei der Neuregelung der Feldbewässerung

20.05.2020 | Stand 04.08.2023, 14:00 Uhr
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Die CSU-Landtagsabgeordnete Sylvia Stierstorfer, die im engen Austausch mit den Landwirten im Landkreis steht, bedauert sehr, dass bei der Neuregelung zur Feldbewässerung bisher keine frühzeitige Abstimmung mit den betroffenen Landwirten gegeben hat.

Pfatter/München. Bereits im letzten Jahr haben angedachten Beschränkungen der Feldbewässerung zu großen Sorgen in der Landwirtschaft geführt. In Gesprächen mit Vertreten des Bauernverbandes, des Wasserwirtschaftsamtes und des Landratsamtes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Nun ist bekannt geworden, dass es im Bereich der Feldbewässerung erneut zu Änderungen kommen soll, die teilweise gravierende Folgen für die Genehmigungsverfahren von Brunnen sowie die Beregnungspraxis selbst haben könnte. Genauere Informationen wurden den Landwirten auf Nachfragen leider verwehrt, da das sogenannte „Mustergutachten Bewässerungsbrunnen“ vorerst verwaltungsintern diskutiert werden sollte.

Sylvia Stierstorfer kann gut nachvollziehen, dass hier seitens der Landwirte die Befürchtungen bestehen, dass an ihnen als Betroffene vorbei gehandelt wird. Deshalb hat sich die Abgeordnete an den zuständigen Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber, gewandt und darum gebeten, dass die Landwirte nun endlich über die geplanten Neuerungen sowie das Mustergutachten informiert werden. In seiner Rückmeldung erläuterte Umweltminister Glauber das Vorgehen das Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU): Als eine von zahlreichen Bestandteilen des Aktionsplans Bewässerung der Bayerischen Staatsregierung wurden 2019 die bayernweit anzuwendenden Begutachtungsvorgaben für die Entnahme von Bewässerungswasser aus Grundwasser überarbeitet und jene für eine Entnahme aus Oberflächengewässern neu erstellt. Wesentlicher Inhalt der Mustertexte sind hierbei der Einsatz von Wasserzählern, die Einschränkung der Überkopfberegnung mit Trommelregnern auf die Zeit nach 17 und vor 10 Uhr, oder eine Befristung der Entnahmebescheide auf fünf bis maximal zehn Jahre. Für kommendes Jahr ist eine Evaluierung der Mustertexte des LfU vorgesehen. Der Minister sicherte zu, dass die Mustertexte inklusive der hierzu erforderlichen fachlichen Hintergründe zeitnah veröffentlicht und der Bayerische Bauernverband informiert wird. „Ich bin sehr froh, dass sich die betroffenen Landwirte nun endlich angemessen informieren und einbringen können. Die Ungewissheit über mögliche Einschränkungen und offene Fragen, die nicht beantwortet werden, sind ein unguter Zustand, dem wir nun endlich abhelfen konnten“, so Stierstorfer.

Darüber hinaus verwies der Umweltminister in seinem Schreiben darauf, dass die Regelungen im Mustertext zu den Beregnungsgängen von Trommelregnern wohl die größten Diskussionen hervorrufen werden. Einzelfallprüfungen für Kulturen, die kontinuierliche Bewässerung brauchen, sind aber vorgesehen. Beim Einsatz von Mikrobewässerungstechnik sei keine tageszeitliche Einschränkung nötig. Zur aktuellen Begutachtung von Bewässerungsanträgen im Landkreis Regensburg teilte der Umweltminister mit, dass alle Anträge aus dem Vorjahr bereits beschieden sind und sich die Anträge des laufenden Jahres im Begutachtungsprozess befinden.

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