Präventionsarbeiten laufen auf Hochtouren
Afrikanische Schweinepest – Koordinierungsgruppe bei der Regierung der Oberpfalz eingerichtet

21.01.2020 | Stand 03.08.2023, 21:14 Uhr
−Foto: n/a

„Wir wollen uns optimal auf einen eventuellen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in der Oberpfalz vorbereiten“, betonte Regierungspräsident Axel Bartelt bei einer Dienstbesprechung in der Regierung der Oberpfalz.

REGENSBURG Dort kamen die Leiterinnen und Leiter der Oberpfälzer Veterinärämter und der Vollzugsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zusammen. Ebenfalls mit dabei waren Vertreter der Regierung der Oberpfalz aus dem Veterinärwesen, der Landwirtschaftsverwaltung, der höheren Jagdbehörde und des Fachzentrums für Schweinehaltung aus Schwandorf. Ziel der Dienstbesprechung war es, sich gegenseitig über die laufenden Präventionsmaßnahmen zu informieren und die Zusammenarbeit für den Ernstfall abzustimmen.

Es wurde eine Koordinierungsgruppe bei der Regierung der Oberpfalz eingerichtet, die die Arbeit zusammen mit den möglichen betroffenen Kreisverwaltungsbehörden im Regierungsbezirk steuern soll. Denn im Ernstfall müssten gemäß dem „Rahmenplan Afrikanische Schweinepest“ vom 6. Dezember 2019 schnell unterschiedlichste Maßnahmen umgesetzt werden, für die sowohl die Regierungen als auch die Kreisverwaltungsbehörden zuständig sind. Zu dieser Koordinierungsgruppe können auch jederzeit Jäger und Tierärzte aus dem betroffenen Gebiet hinzugezogen werden, um das Fachwissen vor Ort mit einzubinden.

Beim Treffen in der Regierung wurden die Wege der Zusammenarbeit festgelegt, damit eine effiziente und schnellstmögliche Bekämpfung der Tierseuche im Ernstfall Hand in Hand vonstatten gehen kann. Regierungspräsident Axel Bartelt regte an, dass in jeder Kreisverwaltungsbehörde Übungen stattfinden sollten. „Damit wollen wir kurze Kommunikationswege vorbereiten“, betonte der Regierungspräsident.

Im Ernstfall müssten um einen Fundort ein „gefährdetes Gebiet“ und eine Pufferzone festgelegt werden, in denen verschiedene Restriktionen gelten, die auch umgesetzt und überwacht werden müssen. Es müsste eine verstärkte Fallwildsuche (Suche nach verendeten Wildschweinen), Bergung und Entsorgung sichergestellt und beispielsweise eine verstärkte Bejagung beginnend in der Pufferzone durchgeführt werden. Die notwendigen Sammeleinrichtungen für Kadaver haben die Kreisverwaltungsbehörden bereits etabliert. Detaillierte Informationen, welche Maßnahmen bei einem Ausbruch der ASP durchzuführen sind, bietet der „Rahmenplan Afrikanische Schweinepest“, den Sie hier downloaden können: www.stmuv.bayern.de

Um die Einschleppung der Tierseuche zu verhindern, wurde bisher vor allem auf die Aufklärungs- und Informationsarbeit zur ASP großer Wert gelegt. Im August 2017 hatte bei der Regierung der Oberpfalz das erste Spitzengespräch zur ASP stattgefunden. Bereits damals wurden zusammen mit Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes, des Bayerischen Jagdverbandes und der Unteren Jagdbehörden mögliche Präventionsmaßnahmen erörtert. Im Februar 2018 besuchte Regierungspräsident Axel Bartelt einen landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Tirschenreuth, um sich vor Ort einen Überblick über die Sicherheitsvorkehrungen in der Freilandhaltung von Schweinen zu informieren.

Auch die meisten Landkreise und kreisfreien Städte haben bereits öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltungen und Fachgespräche mit Landwirten, Jägern, Tierärzten und Verbänden durchgeführt. Jeder einzelne Schweinehalter in der Oberpfalz erhielt durch die Kreisverwaltungsbehörden ein entsprechendes Amtsschreiben. Darin wurde auf die Gefahren der Schweinepest und insbesondere auf die erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen hingewiesen. Es wurden in einer bayernweiten Plakataktion Schilder und verschlossene Abfallbehälter an der Landesgrenze, überregionalen Straßen, auf Rastplätzen und im Hafen Regensburg aufgestellt, die darauf aufmerksam machen, keine Speisereste, die Schweinefleisch enthalten, in der Natur zurückzulassen. Denn das ASP-Virus überlebt nicht nur in der Umwelt, sondern auch in nicht durcherhitzten Lebensmitteln. Es kann zum Beispiel in Schinken oder Wurst über mehrere Monate ansteckungsfähig bleiben. Speditionen, die Fahrten in die betroffenen Gebiete unternehmen, haben ihre Lkw-Fahrer speziell auf die Problematik der Verbreitung durch Speisereste hinzuweisen.

Jeder Einzelne kann weiterhin dazu beitragen, dass eine Einschleppung verhindert wird. Die wichtigsten Informationen dazu fasst ein Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zusammen:

www.stmuv.bayern.de

Hintergrund zur Afrikanischen Schweinepest

Mitte November 2019 ist in Westpolen ein weiterer Ausbruchsherd der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen festgestellt worden. Mittlerweile sind die Fälle bis 20 Kilometer an die deutsche Grenze (Bundesländer Brandenburg und Sachsen) herangerückt. Neben der bereits seit Jahren bestehenden Gefahr einer sprunghaften Seuchenverbreitung zum Beispiel über weggeworfene, kontaminierte Speisereste aus betroffenen Gebieten, die Schweinefleisch enthalten (zum Beispiel Salami, Schinken), besteht nun zusätzlich die Gefahr der direkten Seucheneinschleppung über infizierte Wildschweine. Das hochansteckende ASP-Virus ist nur auf Schweine übertragbar und für den Menschen ungefährlich. Für Wild- und Hausschweine verläuft die Krankheit meist tödlich. Es gibt keinen Impfstoff und keine Behandlung gegen das Virus. Die ASP kann nur durch Tötung und unschädliche Beseitigung infizierter Schweine bekämpft werden. Im Falle des Ausbruchs der Seuche in der Oberpfalz drohen längerfristige Handelsbeschränkungen für die landwirtschaftlichen Betriebe und die Veredelungswirtschaft.

Regensburg