Genehmigungsverfahren
Landratsamt benötigt weitere Antragsunterlagen für den geplanten Steinbruch bei Wiesent

14.01.2020 | Stand 03.08.2023, 20:19 Uhr
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Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die mögliche Errichtung eines Steinbruchs bei Wiesent befindet sich immer noch im Verfahrensstadium der „Prüfung der Antragsunterlagen“.

WIESENT Innerhalb dieses Verfahrensschritts wurde vom 1. Juli 2019 bis 18. September 2019 die Behörden- und Fachstellenbeteiligung durchgeführt, bei der dem Landratsamt insgesamt 31 Stellungnahmen zugingen. Diejenigen Stellungnahmen, aus denen sich für den Antragsteller eine Nachforderung hinsichtlich seiner Antragsunterlagen ergab, wurden dem Antragsteller bereits mitgeteilt.

Ende letzten Jahres wurde dem Antragsteller nun eine zusammenfassende Darstellung aller Stellungnahmen und den sich daraus ergebenden Gesamt-Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Antragsunterlagen zugeleitet. Die Nachforderungen betreffen beispielsweise Informationen und Unterlagen zu den Bereichen Wasserrecht, Baurecht oder Verkehrsplanung. Es obliegt jetzt dem Antragsteller, die geforderten Unterlagen nachzureichen.

Liegen diese Unterlagen vor, kann von Seiten der Umweltabteilung des Landratsamtes die Feststellung getroffen werden, ob die Antragsunterlagen nunmehr vollständig sind oder nicht.

Sind die Antragsunterlagen vollständig, erfolgt im nächsten Verfahrensschritt die Beteiligung der Öffentlichkeit, also die Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, die Auslegung der Antragsunterlagen sowie die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen.

Regensburg