Verbraucherschutzminister warnt
„Böller und Raketen sind kein Spielzeug“ – Verkaufsstart für Silvesterfeuerwerk am 28. Dezember

27.12.2019 | Stand 31.07.2023, 17:24 Uhr
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Für viele Menschen gehört das Silvesterfeuerwerk zum Start in das neue Jahr traditionell dazu. In diesem Jahr beginnt der Verkauf des Silvesterfeuerwerks am Samstag, 28. Dezember.

BAYERN Einen sorgsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern empfahl Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber am Freitag, 27. Dezember, in München: „Feuerwerk enthält Sprengstoff. Die wichtigste Regel lautet, nur unbeschädigte und geprüfte Feuerwerksartikel zu verwenden. Auf den Kauf vermeintlicher Feuerwerks-Schnäppchen sollte man dagegen verzichten. Diese Feuerwerkskörper sind häufig schlecht verarbeitet und vor allem nicht amtlich geprüft. Auch beim Abbrennen gilt es, wesentliche Verhaltensregeln einzuhalten, um sich und andere nicht zu gefährden. Ganz wichtig: Feuerwerkskörper gehören auf keinen Fall in Kinderhände. Raketen und Böller sind kein Spielzeug.“ Zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper sind erkennbar am CE-Kennzeichen und der Registriernummer. Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Auskunft darüber, welche Stelle in Europa den Feuerwerksartikel geprüft hat. 0589 steht beispielsweise für die deutsche Prüfstelle „Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung“ (BAM).

Nicht zugelassene und häufig illegal aus dem Ausland eingeführte Billigfeuerwerke bergen unkalkulierbare Risiken. Sie können eine bis zu 50 Mal größere Sprengwirkung als zugelassene Produkte haben. Selbst bei korrekter Handhabung kann die Verwendung dieser Feuerwerkskörper äußerst gefährlich sein. Jedes Jahr führen unsachgemäßer Gebrauch, Unkenntnis, Leichtsinn und Alkohol an Silvester zu teilweise schweren Verletzungen und erheblichen Sachschäden. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur von Personen über 18 Jahren an Silvester und am Neujahrstag abgebrannt werden. In lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern oder Altersheimen sind Feuerwerke nicht zulässig.

Ein weiterer wichtiger Aspekt beim Thema Silvesterfeuerwerk betrifft die Umwelt. Es ist darauf zu achten, dass abgebranntes Feuerwerk ordnungsgemäß entsorgt wird. Glauber: „In Städten und Gemeinden auf der ganzen Welt begrüßen Menschen das neue Jahr traditionell mit einem Feuerwerk. Wer die Umwelt schonen will, kann auch beim Silvesterfeuerwerk Maß halten. Die Kommunen können Regelungen vor Ort treffen und selbst entscheiden, wie sie und ihre Bürger mit Silvesterfeuerwerken umgehen.“ Nach derzeitiger Rechtslage können Kommunen Silvesterfeuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung, also Böller oder Kracher, in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden an Silvester einschränken oder ganz verbieten. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune.

Die wichtigsten Verhaltensregeln für ein sicheres Silvesterfeuerwerk sind: Feuerwerk nicht selbst basteln, Feuerwerkskörper nicht aus der Hand zünden, Blindgänger nie ein zweites Mal zünden, Feuerwerkskörper nicht auf andere Personen oder in eine Menschenmenge werfen und Raketen senkrecht abschießen. Und genügend Abstand zum Feuerwerk einhalten: Feuerwerkskörper explodieren in weniger als zwei Meter Nähe mit einer Lautstärke von bis zu 160 Dezibel. Dieser Wert entspricht in etwa dem eines Presslufthammers oder eines startenden Düsenjets. Weitere Informationen und Tipps sind im Internet verfügbar unter www.stmuv.bayern.de.

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