Insekten- und Artenschutz
Landratsamt Regensburg ist Preisträger beim bayernweiten Wettbewerb „Blühende Betriebe“

26.06.2019 | Stand 29.07.2023, 5:12 Uhr
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Dass der Landkreis in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten aufgeblüht ist, sich auf vielen Politikfeldern und Themen Spitzenplätze erarbeitet hat, ist bekannt. Viele Kennzahlen, wie die Bevölkerungsentwicklung oder die Arbeitslosenquote, bestätigten dies immer wieder – ebenso wie zahlreiche landes- und bundesweite Rankings.

LANDKREIS REGENSBURG Seit Kurzem aber darf sich auch das Landratsamt als Behörde – offiziell bestätigt durch das Bayerische Umweltministerium – als „Blühender Betrieb“ bezeichnen – und zwar in botanischer Hinsicht. Weil auf den das Landratsamt umgebenden Grundstücken in der Altmühlstraße nach den großen Baumaßnahmen keine stereotypen Rasenflächen, sondern stattdessen ein naturnaher Magerrasen angelegt wurde und so viele Blühflächen entstanden sind, erhielt das Amt als einer von bayernweit 15 Betrieben die Auszeichnung als „Blühender Betrieb“.

Mit der Auszeichnung würdigt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – im Rahmen der Initiative Blühpakt Bayern – das „besondere Engagement für den Insekten- und Artenschutz“. Ziel des Projektes ist es, möglichst viele Akteure dafür zu gewinnen, neuen Lebensraum für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Die Auszeichnung wurde diesen Montag bei einer Feierstunde im Landesamt für Umwelt, Augsburg, vom Präsidenten des Landesamtes, Claus Kumutat, an Landrätin Tanja Schweiger und den Leiter des Sachgebiets Gartenkultur und Landespflege im Landratsamt, Josef Sedlmeier, übergeben. „Die Auszeichnung“, so die Landrätin, „würdigt unser Engagement im Bereich der Biodiversität am Landratsamt. Etwas stolz macht uns schon, dass wir als einziges Landratsamt ausgezeichnet wurden und dass auch mit der Holzbau Semmler GmbH, Hemau, der zweite „Blühende Betrieb“ der Oberpfalz im Landkreis Regensburg liegt.“

Hintergrund

Diese vier Anforderungen mussten erfüllt werden, um als „Blühender Betrieb“ ausgezeichnet zu werden: In Summe müssen mindestens 20 Prozent der Freiflächen des Firmengeländes als naturnahe Blühflächen gestaltet sein. Naturnahe Blühflächen bestehen aus heimischen Pflanzen, möglichst mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblühern. Keine flächige Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel. Bereiche der Blühflächen bleiben über den Winter ungemäht stehen (Erhalt von Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten). Kein Einsatz torfhaltiger Substrate bei der Gestaltung und Pflege von Freiflächen.

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