Kein Kavaliersdelikt
Unbekannter schießt auf geschützten Greifvogel im Landkreis Cham

28.11.2018 | Stand 31.07.2023, 16:06 Uhr
−Foto: n/a

Im Landkreis Cham ist der Polizei erneut ein angeschossener Greifvogel gemeldet worden. Wie das Röntgenbild zeigt, wurde mit einem Luftgewehr auf den Sperber geschossen. Wegen seiner schweren Verletzung der Bauchhöhle musste der Vogel eingeschläfert werden. Aufgrund der Munition geht der LBV davon aus, dass der Jungvogel von einer Privatperson ohne Jagdschein mit einem Luftgewehr angeschossen wurde, vermutlich aus Ärger über den Sperber im Garten.

CHAM „Vielen ist leider nicht bewusst, dass mit einer Fütterung von Singvögeln im Garten auch der Sperber als Greifvogel sozusagen mitgefüttert wird“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Artenschutzreferent. Als Vogeljäger gehört der kleine Greifvogel zu den natürlichen Fressfeinden der Singvögel und ist gesetzlich besonders geschützt. „Das Töten oder Verletzen besonders und streng geschützter Wildtiere wie dem Sperber ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernst zunehmende Straftat“, so von Lindeiner weiter. Der LBV hat deshalb wegen eines Verstoßes gegen das Naturschutzrecht Anzeige erstattet.

Zu den gefiederten Gästen im Garten gehören natürlicherweise nicht nur Singvögel. Wer die Vögel in seinem Garten mit Vogelfutter unterstützen möchte, der muss auch akzeptieren, dass sich hin und wieder ein Sperber seine Nahrung dort sucht. Auf die Anwesenheit eines Greifvogels reagieren Singvögel in der Regel indem sie sich unruhiger verhalten. Das heißt, sie sind an der Futterstelle scheuer und suchen auch nach anderen möglichen Futterquellen in der Umgebung. „Ein Sperber stört vielleicht vorübergehend die Beobachtung der Singvögel für Menschen, eine Gefahr für die Population der Gartenvögel ist er aber nicht“, erklärt der LBV-Artenschutzreferent.

Wie bei Straftaten üblich wurde die Polizei eingeschaltet. Diese kann anhand des sichergestellten Projektils feststellen, aus welcher Waffe es abgefeuert wurde. Der LBV erhofft sich von der polizeilichen Untersuchung auch eine abschreckende Wirkung gegenüber eventuellen Nachahmern. Sachdienliche Hinweise können der Polizei vor Ort gemeldet werden.

Im Landkreis Cham kommt es immer wieder zu illegalen Tötungen von Greifvögeln aus sehr unterschiedlicher Motivation. So wurden 2017 Innerhalb eines Monats sechs Greifvögel mit Gift oder einer Schrotflinte getötet. Bereits 2013 wurden in der Nähe der damaligen Fundstellen zwei tote Rotmilane und ein toter Mäusebussard gefunden. Alle Fälle blieben ohne Folgen für die unbekannten Täter, da die Ermittlungen eingestellt wurden. Sämtliche in Europa vorkommende Greifvogel- und Eulenarten unterliegen sowohl dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes als auch der EU-Artenschutzverordnung. Sie dürfen nicht getötet, gefangen oder auf andere Art und Weise verfolgt werden. Jede Art der Nachstellung stellt eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann. Hinweise wie Zeugen sich am besten beim Fund eines toten Greifvogel verhalten, sind unter www.lbv.de/greifvogelverfolgung zu finden.

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