Landratsamt mahnt
Wespen- oder Hornissen-Nester nicht einfach entfernen!

02.08.2018 | Stand 31.07.2023, 3:44 Uhr
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Sie haben nicht den besten Ruf in der Bevölkerung, ihre Stiche sind schmerzhaft – Wespen und Hornissen. Gerade jetzt sind die Völker am stärksten ausgebildet, deshalb häufen sich derzeit die Anrufe bei der Unteren Naturschutzbehörde, bei Gemeinden, Feuerwehren und auch Imkern.

ROTTAL-INN Hornissen- und Wespenvölker leben nur einen Sommer lang. Etwa Ende September stirbt ein Volk ab, nur die Jungkönigin überwintert und baut im darauffolgenden Jahr ein neues Nest. Was viele nicht wissen: Wespen und Hornissen sind grundsätzlich nützliche Tiere, da sie ihre Larven ausschließlich mit Eiweiß ernähren (z.B. Bremsen, Schmeiß- und Stubenfliegen, Blattläuse). Nur bei drohender Gefahr dürfen Nester daher umgesiedelt oder beseitigt werden. Wespen unterliegen dem allgemeinen Schutzstatus wild lebender Tiere. Zuständig sind hier die Betroffenen selbst. Bei Hornissen ist zusätzlich die Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Rottal-Inn (Telefon: 08561/20-342, -338 oder -340) koordiniert die Hornissenberater im Landkreis. Dieses Netzwerk besteht erst seit diesem Frühjahr und setzt sich zusammen aus 18 Wespen- und Hornissenberatern. In den meisten Fällen verweisen die Berater Betroffene auf eine notwendige Duldung der Tiere, eine Umsiedlung ist in der Regel nicht erforderlich. Die Freigabe zur Abtötung gibt es nur in Ausnahmefällen.

Noch ein Tipp für Betroffene: Halten Sie Abstand zum Nest und versperren Sie die Flugbahn nicht. Bringen Sie Fliegengitter an und verschließen Sie mögliche Einflugöffnungen an den Decken.

Rottal-Inn