Für Menschen ungefährlich
Faulbrut in einem Bienenbestand im Landkreis Freyung-Grafenau nachgewiesen

16.05.2018 | Stand 28.07.2023, 10:06 Uhr
−Foto: n/a

Der Erreger der Amerikanischen Faulbrut wurde in einem Bienenbestand des Landkreises Freyung-Grafenau nachgewiesen.

FREYUNG-GRAFENAU Nach § 10 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung wurde deshalb der Ortsteil Oberseilberg im Gebiet der Gemeinde Grainet zum Sperrbezirk erklärt. Einzelheiten und eine Darstellung des Sperrbezirks sind in der Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landkreises Freyung-Grafenau (www.freyung-grafenau.de) unter Amtsblätter (Nr. 6/2018) ersichtlich.

Im Sperrbezirk müssen alle Bienenvölker untersucht werden. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienen und Bienenvölker dürfen auch nicht in den Sperrbezirk hinein verbracht werden.

Weiterhin müssen alle Imker im Sperrbezirk, die nicht in Vereinen organisiert sind oder nicht wissen, ob ihre Völker dem Veterinäramt bekannt sind, ihre Bienenvölker und den Standort unbedingt beim Veterinäramt Freyung anzeigen. Dadurch wird gewährleistet, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Krankheit unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Verpflichtung zur Meldung der Bienenvölker gilt grundsätzlich für alle im Landkreis ansässigen Imker.

Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird staatlich bekämpft. Für die ordnungsgemäße Umsetzung der behördlichen Maßnahmen sind die Imker zur Mithilfe verpflichtet.

Die Faulbrut wird hauptsächlich durch räubernde Bienen, Verfütterung von mit Sporen belastetem Honig und Glascontainer, in denen mit Faulbrutsporen infizierte Honiggläser entsorgt werden, verbreitet. Bei seuchenhafter Verbreitung richtet die Amerikanische Faulbrut großen Schaden in den Bienenpopulationen an, da die befallenen Völker zu Grunde gehen. Daher sind bereits im Verdachtsfall seuchenrechtliche Maßnahmen erforderlich, um eine Weiterverbreitung einzudämmen.

Für Menschen ist die Faulbrut nicht gefährlich. Auch Honig kann weiter verzehrt werden.

Im Falle eines Verdachts auf Faulbrut ist umgehend das Veterinäramt zu verständigen. Die erforderlichen Meldungen sind direkt an das Veterinäramt des Landratsamtes Freyung-Grafenau, Tel. 08551 57-380 bzw. per Fax. 08551 57-399 oder per E-Mail vetamt@lra.landkreis-frg.de zu richten. Das Veterinäramt des Landratsamtes Freyung-Grafenau steht für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Passau