Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung
Impfung gegen Blauzungenkrankheit möglich

20.02.2019 | Stand 21.07.2023, 18:41 Uhr
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Alle Halter von Rindern, Schafen oder Ziegen dürfen ab sofort ihre Tiere freiwillig mit inaktivierten Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit (BT) Serotyp 4 (BTV 4) und Serotyp 8 (BTV 8) impfen lassen. Das Landratsamt Landshut hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

LANDKREIS LANDSHUT Die Tierhalter müssen jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von sieben Tagen nach Impfung bei der dafür beauftragten Stelle (HIT-Datenbank) selbstständig melden. Bei der Impfung sind die Angaben des Impfstoff-Herstellers zu beachten. Bei Rindern sind zusätzlich die Ohrmarken-Nummern der geimpften Tiere anzugeben.

Die Tierärzte, welche die Impfung durchführen, haben die Anwendung schriftlich mit einigen Mindestangaben zu dokumentieren, dies sind: Name des impfenden Tierarztes, Name, Adresse und Betriebsnummer des geimpften Bestandes, Impfdatum, Bezeichnung des Impfstoffes (mit Charge) und angewendete Impfstoffmenge sowie Anzahl, Art und Identität der geimpften Tiere. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts über die Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit wird im Amtsblatt des Landkreises Landshut veröffentlicht und somit am Tag der Bekanntgabe rechtswirksam.

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