Stadt weist Bericht der SZ zurück
Brandschutz am Kinderkrankenhaus war und ist voll gewährleistet

07.08.2018 | Stand 31.07.2023, 3:59 Uhr
−Foto: Foto: Schmid

Spart Landshut beim Brandschutz? Diese Frage warf die Süddeutsche Zeitung (SZ) vor wenigen Tagen auf – und führte als ein Beispiel das Kinderkrankenhaus St. Marien an. Demnach könnte im Brandfall nicht genügend Löschwasser zur Verfügung stehen. Die SZ beruft sich dabei unter anderem auf Schreiben eines Gutachters sowie von Baureferent Johannes Doll und Stadtbrandrat Gerhard Nemela aus dem Jahr 2016, in denen tatsächlich entsprechende Warnungen geäußert worden waren. Weiter heißt es in der SZ, dass die Stadt nicht sofort nachgebessert habe. Was die Zeitung ihren Lesern vorenthielt: Grundlage besagter Schreiben war ein Wert aus dem Jahr 1988 (60 Kubikmeter Löschwasser pro Stunde). Bei unverzüglich veranlassten neuen Messungen wurde dagegen festgestellt, dass eine Löschwassermenge von mindestens 96 Kubikmetern pro Stunde höchstwahrscheinlich schon seit dem Einbau von Druckfrequenzpumpen im Jahr 1998 verfügbar und eine Nachbesserung daher unnötig ist. Die Stadt weist deshalb darauf hin, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und auch in der Vergangenheit stets erfüllt waren.

LANDSHUT Gleichzeitig hatte das Baureferat auf eine entsprechende SZ-Anfrage hin betont, dass mit den in den vergangenen Jahrzehnten laufend vorgenommenen Erweiterungen des Kinderkrankenhauses „immer die zum jeweiligen Zeitpunkt geforderten Löschwassermengen sichergestellt“ gewesen seien. Dies wurde mittels einer Chronologie untermauert: Die Genehmigung für das Kinderkrankenhaus St. Marien wurde 1965 erteilt. Laut Bescheid wurden damals auf Grundlage der Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Feuerschutz, Außenstelle Niederbayern, für den Neubau 600 Liter Löschwasser pro Minute, das sind 36 Kubikmeter pro Stunde, gefordert. Eine Überprüfung der Wassermenge ergab damals eine Förderleistung von (mindestens) 600 Litern pro Minute. 1988 wurde dann der Um- und Anbau des Kinderkrankenhauses genehmigt. Im Bescheid waren keine neuen Forderungen hinsichtlich der benötigten Löschwassermenge enthalten. Nach Informationen der Feuerwehr war damals aber die Bereitstellung einer Löschwassermenge von 60 Kubikmetern pro Stunde durch bestehende Wassertürme gewährleistet.

2016 erfolgte der Bauantrag für das Parkdeck und den Neubau der Psychosomatik. In diesem Zusammenhang gingen sowohl das externe Brandschutzbüro als auch Baureferent Doll und Stadtbrandrat Nemela davon aus, dass die Löschwasserversorgung nach wie vor den seit 1988 bekannten Werten von 60 Kubikmetern pro Stunde entspricht. Dies wiederum wäre in der Tat nach den gültigen Vorschriften nicht mehr ausreichend gewesen – was in den von der SZ angeführten Schreiben festgehalten wurde. Daraufhin wurde unverzüglich und ergänzend zu den ohnehin regelmäßigen Messungen durch die Stadtwerke überprüft, wie viel Löschwasser tatsächlich pro Stunde zur Verfügung steht. Das Ergebnis der Messung bestätigte dabei: Es sind mindestens die gesetzlich geforderten 96 Kubikmeter Löschwasser pro Stunde verfügbar; daher bestand kein Handlungsbedarf.

Zurückzuführen ist dieser 2016 ermittelte Wert nach Angaben der Stadtwerke auf den Einbau von Druckfrequenzpumpen, der bereits im Jahr 1998 vorgenommen wurde. Davor hatte der Wasserturm Hofberg als Reservoir und zur Druckhaltung gedient. Insofern steht nach Überzeugung des Baureferats, der Stadtwerke und der Feuerwehr fest: Die für den Brandschutz des Kinderkrankenhauses benötigte Löschwassermenge war und ist seit Eröffnung der Einrichtung stets gesichert. „Eine Gefahr für die Patienten, die Besucher und das Personal hat nie bestanden“, betont Baureferent Doll. „Die Einhaltung der gesetzlichen Brandschutzvorschriften wird von uns selbstverständlich strikt eingefordert. Insofern kann keine Rede davon sein, dass die Stadt beim Brandschutz spart. Das können wir im Fall des Kinderkrankenhauses eindeutig widerlegen. Ich bedauere, dass durch die Berichterstattung ein anderer Eindruck entstehen konnte.“

Dies gelte umso mehr, da die Stadt als Genehmigungsbehörde beim Kinderkrankenhaus sogar von der in der Bayerischen Bauordnung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und höhere als die im Gesetz vorgesehenen Anforderungen an den Brandschutz gestellt hat. Folgendes wurde auf Empfehlung der Feuerwehr und im Einvernehmen mit dem Bauherrn vereinbart: Statt der gesetzlich geforderten 96 Kubikmeter pro Stunde Löschwasserbedarf wurde das Doppelte, also die Vorhaltung von 192 Kubikmetern Löschwasser pro Stunde, im Brandschutzkonzept festgehalten und mit Bescheid gefordert. Der erhöhte Bedarf soll durch den Bau einer Löschwasserzisterne gedeckt werden. Wichtig ist dabei, dass die höhere Löschwasserversorgung primär nur dem Schutz des Gebäudes dient. Für die Personenrettung wäre die gesetzlich geforderte Löschwassermenge von 96 Kubikmetern pro Stunde selbstverständlich ausreichend. Auch diese Fakten wurden der SZ auf Anfrage so mitgeteilt. „Wir haben also aus unserer Sicht alles getan, um die Sachlage transparent darzustellen“, sagt Baureferent Doll. „Die Bürgerschaft kann sich darauf verlassen, dass der Brandschutz in der Stadt Landshut sehr ernst genommen wird und wir natürlich penibel auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften achten – so, wie man es von einer Aufsichtsbehörde mit Recht erwarten darf.“

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