Beschlossen
Bundestagsabgeordneter Florian Oßner mit Klimaschutzprogramm zufrieden

15.11.2019 | Stand 02.08.2023, 15:02 Uhr
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Im Oktober dieses Jahres hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Darin sind neben zahlreichen Einzelmaßnahmen auch die Verabschiedung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes, die Einführung eines neuen, nationalen Emissionshandels sowie Änderungen im Steuerrecht vorgesehen.

LANDKREIS KELHEIM Am Freitag, 15. November, hat der Bundestag dieses Gesamtpaket abschließend beraten. „Mit diesem Beschluss werden die Klimaziele erreicht, die Bürger entlastet und Innovationen gefördert“, fasst Bundestagsabgeordneter Florian Oßner (CSU) zusammen.

Das Klimaschutzprogramm beinhaltet mehrere steuerrechtliche Maßnahmen, die jetzt gesetzlich umgesetzt wurden. Hervorzuheben ist laut Oßner die Umsetzung der energetischen Gebäudesanierung. Der Gebäudesektor sei für 14 Prozent und 120 Millionen Tonnen der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. „Das gestiegene öffentliche Interesse am Umweltschutz ermöglicht nun endlich Lösungen, die die Union seit Jahren fordert. Wir fördern diejenigen, die an ihrem selbstgenutztem Wohneigentum Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz vornehmen wollen.“ Bis zu 40.000 Euro gibt es pro Objekt, egal ob Einzelmaßnahme oder groß angelegte Gebäudesanierung. „Bürokratiearm überlassen wir die Bescheinigung zur Energieeffizienz den ausführenden Fachunternehmen. Wer einen Energieberater nutzen möchte, bekommt diesen auch gefördert“, erklärt Oßner.

Stärkung der Bahn und Hilfe für Pendler

Besonders freuen den Infrastrukturpolitiker die Verbesserungen im Verkehrsbereich. Mit der Senkung der Mehrwertsteuer auf Tickets im Schienenfernverkehr wird das Bahnfahren zukünftig billiger. Die Bahn hat bereits angekündigt, die Steuersenkung um zwölf Prozentpunkte sofort an die Bahnkunden weiterzugeben. „Damit schaffen wir mehr Mobilitätsoptionen und machen die Fahrt mit der Bahn attraktiver“, so der Verkehrspolitiker Oßner. Um diejenigen zu entlasten, die in ländlichen Räumen für berufliche Fahrten stärker belastet sind als in den Städten, werden die Pendlerpauschale erhöht und eine Mobilitätsprämie eingeführt. „Wer besonders lange zur Arbeit fahren muss und damit auch hohe Kosten trägt, erhält künftig 35 statt 30 Cent Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer“, berichtet Oßner. „Geringverdiener, die von der Steuerentlastung durch die Pendlerpauschale nicht profitieren können, entlasten wir durch die neugeschaffene Mobilitätsprämie. Damit lösen wir unser Versprechen ein, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen“, so Oßner abschließend.

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