40 Jahre Vogelschutzrichtlinie
Den Höhlenbewohnern bei der Brut behilflich sein

25.03.2019 | Stand 21.07.2023, 11:53 Uhr
−Foto: n/a

Stolz präsentierten alle jungen Handwerker ihre „Meisterstücke“ ihren Eltern, die sie am Freitag, 22. März, beim Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e. V. fleißig erschaffen hatten.

KELHEIM Bei sonnigem Wetter und Temperaturen, die den Frühling schon gut erahnen ließen, trafen sich insgesamt sieben Kinder und zwei Erwachsene, um neue Behausungen für Meisen, Stare und andere Höhlenbrüter zu bauen. Sebastian Kaufmann hatte bereits alle Einzelteile fertig erstellt und half zusammen mit Franziska Jäger, Gebietsbetreuerin Weltenburger Enge, allen baulustigen Teilnehmern die richtigen Einzelteile zusammenzusuchen. Mit viel Eifer bastelten die jungen Handwerker: Es wurden die Einzelteile, wie Bodenplatte, Seitenwände und Vorderseite mit Einflugloch angepasst, geschmirgelt und gehämmert, sodass jeder seinen Nistkasten am Ende glücklich mit nach Hause nehmen konnte.

Doch noch eine zweite Mission gab es zu erfüllen: Vor genau 40 Jahren ist die Vogelschutzrichtlinie als erstes gemeinsames Naturschutz-Regelwerk der damaligen Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Auslöser für ihren Erlass am 2. April 1979 waren insbesondere die Zugvögel, die auf ihren Wanderungen regelmäßig den ganzen Kontinent überqueren. Auf ihren zum Teil langen Zugstrecken waren sie vor allem während der 1970er Jahre in verschiedenen Ländern massenhaftem Vogelfang bzw. -abschuss ausgesetzt. Dies gab den Anstoß, eine europaweite Strategie für den Vogelschutz zu entwickeln, anstelle unterschiedlicher einzelstaatlicher Regelungen. Denn wandernde Vogelarten brauchen nicht nur intakte Brutgebiete, sondern auch ungestörte Rastplätze auf ihrem Zug und in den Überwinterungsgebieten.

Das für alle Mitgliedstaaten verbindliche Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist die Erhaltung aller wildlebenden Vogelarten, die in den Mitgliedsstaaten vorkommen. Ein zentrales Element dabei ist die Verpflichtung, „eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße an Lebensräumen“ für die europäischen Vogelarten zu erhalten oder wiederherzustellen.

Die Sicherung der Europäischen Vogelschutzgebiete erfolgt in Bayern durch die Bayerische Natura 2000-Verordnung. In ihr sind die Europäischen Vogelschutzgebiete sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungsziele auf Grundlage der Gebietsmeldung enthalten. Sie übernimmt und ersetzt die bisherige Bayerische Vogelschutzverordnung (VoGEV vom 12. Juli 2006), mit der die europäischen Vogelschutzgebiete 2006 erstmalig festgelegt wurden.

Sebastian Kaufmann und Franziska Jäger freuten sich über die Begeisterung der Kinder, die in diesem Jahr mit viel Freude durch den Bau der Nistkästen den Höhlenbewohnern bei der Brut behilflich sein wollen!

Kelheim