Im Nationalpark
Campieren und Lagerfeuer sind absolut verboten

06.08.2018 | Stand 03.08.2023, 0:01 Uhr
−Foto: n/a

BRK-Wasserwacht und die Nationalpark-Verwaltung warnen: Insbesondere offenes Feuer ist aufgrund der derzeit anhaltend trockenen Witterung extrem gefährlich ist!

SCHÖNAU AM KÖNIGSSEE In diesem Zusammenhang weisen die BRK-Wasserwacht und die Nationalpark-Verwaltung erneut ausdrücklich auf die Verhaltensregeln im Nationalpark hin und betonen, dass insbesondere offenes Feuer aufgrund der derzeit anhaltend trockenen Witterung extrem gefährlich ist!

Wer einen Vegetations- oder Waldbrand auslöst, kann für die immens hohen Einsatzkosten und den Sachschaden zur Kasse gebeten werden. In lauen Sommernächten gemütlich am See um ein Lagerfeuer sitzen - wer wünscht sich das nicht? Leider müssen die Einsatzkräfte der BRK-Wasserwacht Berchtesgaden zur Sommerzeit während ihrer Einsatz- oder Übungsfahrten am Königssee immer wieder Gäste auf die Regeln des Nationalparks hinweisen – Schwerpunkt ist der Bereich rund um den Königsbach-Wasserfall am Nordostufer.

„Zelten, Campieren und Lagerfeuer sind im Nationalpark-Gebiet strengstens verboten“, betont Martin Planegger, stellvertretender Technischer Leiter der örtlich zuständigen BRK-Wasserwacht-Ortsgruppe Berchtesgaden, die auch für den Naturschutz verantwortlich zeichnet. „Wir haben so ein schönes Fleckchen Natur, das sollten wir den nächsten Generationen erhalten!“ Bei fast jeder Einsatz- oder Übungsfahrt am Königssee sammeln die Ehrenamtlichen der BRK-Wasserwacht Müll und Hinterlassenschaften der Gäste auf. „An lauen Sommerabenden müssen wir immer wieder jugendliche Gruppen auf das Lagerfeuer-Verbot hinweisen“, bedauert Planegger.

Die Nationalpark-Verwaltung hat in Abstimmung mit der Seenschifffahrt und der Polizei an mehreren zentralen Stellen rund um den Königssee die Verhaltensregeln auf Schildern veröffentlicht. Wenn ein Lagerfeuer außer Kontrolle gerät, kann sich im naturbelassenen Gehölz und Untergehölz schnell ein größerer Waldbrand entwickeln.

Aus diesem Grund möchten die BRK-Wasserwacht und der Nationalpark Berchtesgaden nochmals darauf aufmerksam machen, dass Zelten und das Entzünden eines Lagerfeuers im Nationalpark strengstens verboten sind. (§9, Abs.4, Nr. 4 Nationalparkverordnung). Wiederholt wurden in jüngster Zeit Wildcamper und Lagerfeuer im Gebiet des Nationalparks gemeldet. Aus diesem Grund führt die Nationalparkverwaltung derzeit wieder verstärkt Kontrollen durch.

Berchtesgadener Land