Schutz für Naturerbe „Aitnach“
Managementplan für das FFH-Gebiet Aitnach startet

18.07.2018 | Stand 31.07.2023, 8:49 Uhr
−Foto: n/a

Die Regierung von Niederbayern hatte vor kurzem zu einer Auftakt-Informationsveranstaltung zur Erstellung eines Managementplans für das FFH-Gebiet „Aitnach“ im Gasthaus Treimer in Händlern eingeladen. Ziel der Veranstaltung war es, alle Interessen der betroffenen Grundeigentümer, Kommunen, Vereine, Verbände, Fachstellen und Behörden in einen Managementplan zusammenzustellen.

KIRCHAITNACH/KOLLNBURG Andre Schwab von der höheren Naturschutzbehörde erläuterte in seiner Präsentation die Bedeutung des Gebietes für Natura 2000, ihre Tier- und Pflanzenwelt sowie die vorkommenden Lebensraumtypen und beantwortete die wichtigsten Fragen:

Was sind FFH-Gebiete?

Die „NATURA 2000“ ist ein europaweites ökologisches Netzwerk, aus sogenannten Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und Vogelschutzgebieten zusammengefasst. Ziel des Netzes ist der langfristige Erhalt des heimischen Naturerbes. Die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen werden in Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete dargestellt. Ein besonderes Anliegen ist, die beteiligten Grundbesitzer für die Erhaltung des europäischen Naturerbes zu gewinnen. Es gibt 83 FFH-Gebiete in Niederbayern und zwölf Vogelschutzgebiete. Insgesamt sind das 68.000 Hektar, welche rund 6,5 Prozent der Fläche Niederbayern ausmachen.

Was macht die Aitnach zum FFH-Gebiet?

Zwei gesetzliche Richtlinien bestimmen, ob das Gebiet geeignet ist, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie. Darin werden Arten und Lebensraumtypen unterschieden, die besonders schützenwert sind. Die Regierung hat die „Aitnach“ als FFH-Gebiet ausgewiesen. Sie ist somit Teil dieses ökologischen Netzwerks und ein Gebiet von europaweiter Bedeutung. Die „Aitnach“ umfasst mit ihrer Länge von sechs Kilometern eine Fläche von 49 Hektar Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH), sechs Prozent sind Wald/Gehölzer, 92 Prozent sind Offenland. Der Gewässeranteil beträgt 8 Prozent und die Biotop-Flächen umfassen 27 Prozent des Gebietes.

Die „Aitnach“ ist wegen der Fließgewässer mit Unterwasservegetation, den feuchten Hochstaudenfluren, den magere Flachland-Mähwiesen und Auenwälder mit Erle und Esche als FFH Gebiet ausgewiesen. In den Gewässern der „Aitnach“ leben geschützte Tiere, wie Fischotter, Groppe und sogar Flussperlmuscheln, das Juwel der Aitnach, welche in Bayern vom Aussterben bedroht sind (Rote Liste 1).

Wozu braucht es Managementpläne für FFH-Gebiete?

Auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1 der FFH-Richtlinie wird für FFH-Gebiete in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern und Bewirtschaftern, Kommunen, Vereinen und Verbänden sowie Behörden und Fachstellen ein Managementplan erstellt, in dem die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt werden, um das Gebiet und die darin erhaltenen Schutzgüter dauerhaft zu bewahren. Der Managementplan will die Eigentümer und Bewirtschafter bei der weiteren Bewirtschaftung unterstützen und Wege für die Erhaltung oder Wiederherstellung der daran angepassten Arten, Populationen und Lebensräume aufzeigen. Die in den Managementplänen erhaltenen Maßnahmen sollen die Natur für die nachfolgenden Generationen erhalten. Für den Privateigentümer sind die Maßnahmen unverbindlich, sie haben auch keine direkte unmittelbar Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der Eigentümer und die bisherige Nutzung kann in der Regel fortgeführt werden.

Wie geht es mit dem Managementplan weiter?

Zuerst werden in einer Zustandserfassung die Bewertungen der Lebensräume und Arten erstellt. Darauf erfolgt ein Managementplan-Entwurf auf Basis aller verfügbaren Fach-Daten. Diese Schritte werden bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Im Frühjahr 2020 erfolgt eine weitere öffentliche Sitzung mit einem abschließenden Managementplan, danach wird das Ganze in die Tat umgesetzt.

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