Übrigens
Hundesteuer wird am 1. April fällig

22.03.2019 | Stand 22.07.2023, 0:42 Uhr
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Jeder Hund ab vier Monaten muss im Steueramt der Stadt Burghausen gemeldet werden.

BURGHAUSEN. Stichtag für die Hundesteuer in Burghausen für das Kalenderjahr 2019 ist am Montag, 1. April 2019. Von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr kann der Betrag in der Stadthauptkasse, Rathaus, Zimmer 102, eingezahlt werden. Bei vorhandener Einzugsermächtigung wird der Betrag vom Bankkonto abgebucht. Die Hundesteuer beträgt 35 Euro für jeden ersten Hund, 70 Euro für jeden weiteren und 400 Euro für Hunde, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgeführt sind. Steuerpflichtig ist jeder Hund, der über vier Monate alt ist. Nach Erreichen des Alters von vier Monaten ist der Hund im Steueramt, Rathaus, Zimmer 105/106 anzumelden.

Mehr Infos zur Hundesteuer gibt es auf der Homepage der Stadt www.burghausen.de, wo auch das Anmeldeformular unter dem Punkt Gebühren und Steuern / Hundesteuer ausgefüllt und ausgedruckt werden kann.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass die Hundebesitzer für die Beseitigung des Hundeschmutzes auf öffentlichen Verkehrsflächen selbst zuständig sind.

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