Inhaber einer Gebäudereinigung wurde verurteilt
Kein "Saubermann" – Zoll deckt Schwarzarbeit im großen Stil auf

10.07.2017 | Stand 31.07.2023, 0:01 Uhr
−Foto: n/a

Zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilte das Amtsgericht Nürnberg den ehemaligen Inhaber einer Firma für Gebäudereinigung aus Nürnberg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 46 Fällen.

NÜRNBERG Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte ermittelt, dass für den 46-Jährigen über drei Jahre hinweg insgesamt neun Reinigungskräfte als sogenannte Scheinselbständige tätig waren, obwohl eine abhängige Beschäftigung vorlag. Die Arbeitnehmer stellten dabei an den Angeklagten Rechnungen wie selbständige Subunternehmer und wurden von ihm nicht zur Sozialversicherung angemeldet.  Der Sozialversicherung entstand dadurch ein Schaden in Höhe von knapp 78.000 Euro.

Aufgrund des umfangreichen Geständnisses des Mannes konnte die Strafe vom Gericht noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Schwandorf