KARLSRUHE/FRANKFURT AM MAIN Dort und im Wetteraukreis wurden zudem mehrere Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. An dem Einsatz beteiligt waren Beamte des Bundeskriminalamts. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, seit Anfang 2012 für den Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Der Beschuldigte wird am Freitag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
0 Kommentare