Abschlussbetriebsplan vorgelegt
Der Landkreis Neustadt arbeitet weiter an einem Konzept für den Freizeitsee Dießfurt

06.09.2019 | Stand 31.07.2023, 2:55 Uhr
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Das Bergamt Nordbayern legt dem Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, weiteren Fachstellen und den anliegenden Gemeinden den so genannten Abschlussbetriebsplan der Bayerischen Staatsforsten für den Quarzsand-Tagebau „Dießfurt“ zur Stellungnahme vor. Sollten bis Ende September keine Einwendungen eingehen, geht das Bergamt davon aus, dass diese nichts dagegen haben. Der Landkreis hat aber andere Pläne mit dem beliebten Freizeitsee.

LANDKREIS NEUSTADT AN DER WALDNAAB In der März-Kreisausschusssitzung wurde beschlossen, dass der Landkreis die Erstellung eines Nutzungskonzeptes „Freizeitsee Dießfurt“ durch die ILE Vierstädtedreieck unterstützt. Dabei soll besonders auf eine ökologisch verträgliche Nutzung und „sanften Tourismus“ Wert gelegt werden. Daraufhin hat die Verwaltung eine finanzielle Förderung des Konzeptes im Haushalt 2019 eingeplant und Gespräche mit den Bayerischen Staatsforsten aufgenommen. Weitere Besprechungen sind in Planung. Die ILE Vierstädtedreieck hat in ihrem Entwicklungskonzept den Ausbau des Naherholungsgebietes „Freizeitsee Dießfurt“ als herausragendes Potenzial für den Tourismus dargestellt und als wichtiges Ziel für den gesamten Kooperationsraum definiert.

Die im Abschlussbetriebsplan beschriebene Folgefunktion und weitere Zielsetzung widerspricht aber nun diesen Planungen. So soll beispielsweise der Badebetrieb am „Mittleren See“ minimiert bzw. mittelfristig so erschwert werden, dass die „Badenden vergrämt“ werden. Das gesamte Gelände soll dem Naturschutz dienen und eine entsprechende ökologische und naturschutzfachliche Gestaltung erfahren. Die Zufahrt soll weitgehend unterbunden werden. Die Zustimmung bzw. die „Nicht-Stellungnahme“ zu diesem Abschlussbericht würde demzufolge bedeuten, dass die beschlossene Erstellung eines Nutzungskonzeptes durch die ILE Vierstädtedreieck obsolet wäre.

Der Landkreis wird dieses Thema daher in der nächsten Kreisausschusssitzung am 18. September 2019 beraten. Der Beschluss wird wohl dahingehend sein, eine Stellungnahme mit Einwendungen dahingehend abzugeben, dass die im Abschlussbetriebsplan als Zielsetzung beschriebene Folgenutzung nicht den Planungen des Landkreises und der Gemeinden entspricht. Eine Festlegung hinsichtlich der Folgenutzung müsse abgewartet werden und nach der Erstellung eines Nutzungskonzeptes durch die ILE Vierstädtedreieck mit allen Beteiligten besprochen werden. Es ist davon auszugehen, dass die zuständigen Gremien der Stadt Grafenwöhr, der Stadt Pressath und der Gemeinde Schwarzenbach die Thematik ebenfalls in den zuständigen Gremien behandeln.

Schwandorf