Stichtag ist am 2. März 2020
Sport- und Schützenvereine können Anträge auf Übungsleiterzuschüsse stellen

07.01.2020 | Stand 04.08.2023, 2:58 Uhr
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Sport- und Schützenvereine aufgepasst: Die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2020 („Übungsleiterzuschüsse“) müssen bis spätestens 2. März 2020 beim Landratsamt Regensburg eingegangen sein. Verspätet abgegebene Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

LANDKREIS REGENSBURG Zu richten ist der Antrag an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 12, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Diesem sind die gültigen Übungsleiter-Lizenzen im Original beizulegen.

Für die Landkreisförderung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Grundlagen dieser Förderung bilden die Mitgliedermeldungen der jeweiligen Verbände und die bei der staatlichen Förderung berücksichtigten Übungsleiter-Lizenzen. Antragsformulare sind auf der Landkreis-Homepage abrufbar im Internet unter www.landkreis-regensburg.de, Stichwort: Sportförderung, Rubrik: Übungsleiterzuschüsse.

Bei Fragen steht Interessierten Veronika Scherer unter der Telefonnummer 0941/ 4009-173 oder per Mail an veronika.scherer@lra-regensburg.de gerne zur Verfügung. Wer den Antrag persönlich abgeben will, sollte zuvor einen Termin vereinbaren. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, ist die Angabe einer E-Mail-Adresse in den Antragsunterlagen sinnvoll.

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