Lebensmittelwarnung
Rückrufe: Mandelhälften von Lidl und Aurora-Hartweizengrieß

20.10.2022 | Stand 20.10.2022, 5:03 Uhr

Frittierte Mandelhälften - Frittierte Mandelhälften des Herstellers Agricultural & Industrial Nuts werden zurückgerufen. In der Packung könnten Metallfremdkörper enthalten sein. - Foto: Lidl/obs/dpa

Bei Lidl verkaufte Mandelhälften und Hartweizengrieß des Herstellers Aurora Mühlen sind von einem Rückruf betroffen. Verbrauchern wird von dem Verzehr abgeraten. Um welche Produkte es sich genau handelt, erkennen sie am Mindesthaltbarkeitsdatum.

Der spanische Hersteller Borges Agricultural & Industrial Nuts, S.A. ruft wegen möglicher Gesundheitsgefahren seine frittierten Mandelhälften zurück. Betroffen sei das Produkt «Sol&Mar Frittierte Mandelhälften mit Zucker, Honig und Salz» in der 150-Gramm-Packung, wie der Discounter Lidl in Bad Wimpfen mitteilte. Die Ware wurde in ganz Deutschland bei Lidl verkauft. Das Produkt habe das Mindesthaltbarkeitsdatum 20. Juni 2023, betroffen sei die Charge 1114724.

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass in der Packung Metallfremdkörper enthalten seien, hieß es zur Begründung. Das Produkt könne in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis werde erstattet. Andere bei Lidl in Deutschland verkaufte Produkte des Herstellers Borges Agricultural & Industrial Nuts, S.A. sowie andere Artikel der Marke Sol&Mar seien von dem Rückruf nicht betroffen.

Schimmel im Hartweizengrieß

Die Aurora Mühlen GmbH hat einen Hartweizengrieß
wegen möglichen Schimmelbefalls aus den Regalen nehmen lassen. Das
Unternehmen mit Sitz in Hamburg rufe vorsorglich das Produkt
Goldpuder Hartweizengrieß, 500g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.
November 2023 zurück, wie es am Mittwoch mitteilte.

«Trotz aller Sorgfalt und strengster Qualitätskontrollen ist es nicht
auszuschließen, dass es bei den betroffenen Produkten vereinzelt zu
Schimmelbefall kommen kann», hieß es weiter. Die betroffenen Produkte
könnten an Geruchs- und Farbabweichungen erkannt werden. Der Verzehr
könne zu Erbrechen und Durchfall führen.

Verkauft wurden die Produkte den Angaben zufolge im
Lebensmitteleinzelhandel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im
Saarland. Kunden, die diese Produkte gekauft hätten, könnten sie auch
ohne Vorlage des Kassenbons in den Geschäften zurückgeben.

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