Anbieterwechsel
Neuer Strom- und Gasvertrag bedarf der Textform

30.09.2021 | Stand 15.10.2021, 14:26 Uhr

Wer seinen Energieanbieter wechseln will, kann das nicht einfach am Telefon machen. Verträge bedürfen der Textform.- Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Mit unerlaubten Werbeanrufen wurden viele Verbraucher in die Irre geführt. Manche wechselten den Energieanbieter ohne es zu wollen. Das geht jetzt nicht mehr.

Strom- und Gasverträge können am Telefon nicht mehr wirksam abgeschlossen werden. Darauf macht die Verbraucherzentrale Berlin aufmerksam. Erhalten Verbraucher von Energielieferanten im Rahmen einer Telefonwerbung einen Anruf, können sie über die Vertragskonditionen sprechen. Ein Vertrag kommt aber nicht zustande. Dieser muss in Textform abgeschlossen werden, zum Beispiel als E-Mail, Brief oder Fax. Auch die Kündigung des laufenden Vertrags bedarf der Textform.

In der Vergangenheit hatten dubiose Anbieter immer wieder versucht, Kunden am Telefon zum Wechsel des Energieanbieters zu überreden. Die Masche folgte oft dem gleichen Muster: Die Anrufer stellten sich als Berater für Strom- und Gasverträge vor und erfragten persönliche Daten. Bekamen sie auf diese Weise zum Beispiel Name, Anschrift und Stromzählernummer, konnten sie einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter in die Wege leiten.