Arbeitsrecht
Was droht mir, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte?

16.08.2022 | Stand 16.08.2022, 8:25 Uhr

Kündigung - Wollen Beschäftigte früher aus einer langen Kündigungsfrist, sollten sie das offen beim Arbeitgeber ansprechen. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Eine lange Kündigungsfrist kann bei einem gewünschten Jobwechsel zum Klotz am Bein werden. Mit welchen Konsequenzen müssen Beschäftigte rechnen, wenn sie früher gehen?

Lange Kündigungsfristen sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor schützen, plötzlich ohne Job dazustehen. Sie können aber unter Umständen lästig sein - wenn Beschäftigte etwa eine neue Stelle antreten wollen. Kommt man früher aus dem Vertrag?

«Grundsätzlich müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Kündigungsfrist einhalten», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das gilt ja auch für den Arbeitgeber. Die spannende Frage sei: Was passiert, wenn sich Beschäftigte nicht an die Kündigungsfrist halten?

Vertragsstrafe und Schadenersatz schwer durchsetzbar

Manche Arbeitsverträge würden für so einen Fall eine Vertragsstrafe vorsehen, so Bredereck. Dem Fachanwalt zufolge müssen diese Klauseln sehr konkret formuliert sein und dürfen die Höhe von einem Bruttomonatsgehalt nicht überschreiten. Sonst sind sie unwirksam.

Darüber hinaus riskieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers. «Diese sind in der Praxis allerdings kaum durchsetzbar», so Bredereck.

Abschied ohne freundliche Worte?

Für den Arbeitsrechtsexperten bedeutet das im Fazit: «Arbeitnehmer, die sich nicht an die Kündigungsfrist halten, werden wahrscheinlich keine freundlichen Abschiedsworte und kein gutes Zeugnis bekommen.»

Weitergehende Nachteile seien in den allermeisten Fällen nicht zu erwarten. Ein Arbeitgeber hat schließlich nichts davon, jemanden rauszuwerfen, wenn der- oder diejenige ohnehin sofort weg will.

Oft finden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auch eine Kompromisslösung, wenn Beschäftigte klar sagen, dass sie weg möchten. Denn auch für den Arbeitgeber steht dann die Überlegung im Raum: Wie hilfreich ist es, einen Beschäftigten noch länger zu halten, der eigentlich gar nicht mehr im Unternehmen arbeiten will?

In einem solchen Fall kann das Beschäftigungsverhältnis zum Beispiel über einen Aufhebungsvertrag sehr kurzfristig auslaufen.

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