Umzug für die Lehre
Azubis können Unterstützung erhalten

29.09.2021 | Stand 27.10.2021, 18:17 Uhr

Finanziell auf eigenen Beinen stehen: Wer für die Ausbildung umziehen muss, kann unter Umständen Zuschüsse bekommen.- Foto: Bodo Marks/dpa-tmn

Wer für eine Ausbildung umziehen muss und nicht mehr bei den Eltern lebt, kann Zuschüsse von der Agentur für Arbeit bekommen. Jugendliche sollten aber prüfen, ob sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Viele Azubis wohnen während der Ausbildung weiter bei ihren Eltern. Müssen Jugendliche aber umziehen, weil die Wege zum Betrieb vom Elternhaus aus zu weit wären, kann es unter Umständen finanzielle Unterstützung von der Arbeitsagentur geben. Die Agentur für Arbeit in Suhl macht in diesem Zusammenhang auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) aufmerksam.

Mit dieser Förderung unterstützt die Agentur für Arbeit duale Auszubildende, die in einer eigenen Wohnung leben. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann zum Beispiel Zuschüsse für Miete, für Fahrten zur Arbeit oder nach Hause zur Familie bekommen.

Wer volljährig oder verheiratet ist oder ein Kind hat, kann gegebenenfalls auch dann BAB erhalten, wenn er oder sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus wohnt, heißt es. BAB werde frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt, so die Arbeitsagentur Suhl.

Detaillierte Infos gibt es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Mithilfe des BAB-Rechners können Interessierte prüfen, ob sie voraussichtlich berechtigt sind, Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten.