Noch höhere Miete?
Mieterbund übt Kritik an Gesetzesplänen zum Heizungstausch

04.05.2023 | Stand 04.05.2023, 16:44 Uhr

Heizung - Eine Frau dreht an einem Heizungsthermostat. Die Modernisierungsumlage könnte für viele Mieter höhere Kosten bedeuten. - Foto: Marcus Brandt/dpa

Bereits in einem Jahr sollen neu eingebaute Heizungen vorwiegend mit erneuerbare Energien betrieben werden. Der Mieterbund befürchtet, dass sich Kosten für den Umbau auf die Miete schlagen könnten.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert die Pläne der Bundesregierung für einen Austausch fossil betriebener Heizungen gegen klimafreundlichere Alternativen als sozial unausgewogen.

«Dem Gesetz mangelt es bisher an ausreichendem Mieterschutz und sozialer Abfederung, da nur in Ausnahmefällen geringere Kosten über die Modernisierungsmieterhöhung als bisher auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden können», bemängelte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten am Freitag.

Von 2024 an soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll im Sinne des Klimaschutzes der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Geplant sind Übergangsfristen, Ausnahmen und auch finanzielle Unterstützung des Bundes.

Modernisierungsumlage kann zur Falle werden

Man unterstütze dieses Ziel sowie Mindesteffizienzstandards für Gebäude, erklärte der Mieterbund, allerdings müsse die Sozialverträglichkeit für alle Mieterinnen und Mieter sicher gesetzlich festgeschrieben werden. Die Modernisierungsumlage, mit der Vermieter Kosten der energetischen Sanierung auf Mieter umlegen können, müsse abgeschafft oder deutlich gesenkt werden. Durch sie drohten Mieterhöhungen und Verdrängung.

Die am Mittwoch vorgestellten Pläne der Bundesregierung sähen zwar Förderquoten von bis zu 50 Prozent für den Heizungstausch vor, richteten sich aber nur an Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst nutzen, so der Mieterbund. «Vermieterinnen und Vermietern steht es nach wie vor frei, ob sie eine Förderung in Anspruch nehmen oder die Kosten einfach im Rahmen der Modernisierungsumlage an die Mieterinnen und Mieter weitergeben», so Siebenkotten weiter. «Es muss jetzt klar geregelt werden, dass Vermieterinnen und Vermieter die Förderung von den umgelegten Kosten abziehen müssen, unabhängig davon ob sie diese tatsächlich in Anspruch genommen haben oder nicht.» Zudem müsse sichergestellt werden, dass Eigentümer nicht unnötig teure Lösungen wählen und die Kosten dafür einfach weiterreichen.

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