Streit am Gartenzaun
Gericht: Glasierte Dachziegel können unzumutbar sein

03.11.2022 | Stand 03.11.2022, 16:30 Uhr

Streit glasierte Dachziegel unzumutbar Gericht - Die reflektierende Oberfläche glasierter Dachziegel kann Nachbarn stören. Das müssen sie nicht unter allen Umständen hinnehmen. - Foto: Inga Kjer/dpa-tmn

Ob reflektierende Dachziegel jetzt schön sind oder nicht, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wenn deren Reflexionen aber die Nachbarn stören, können sie dagegen vorgehen.

Gegen Lichtreflexionen durch Dachziegel kann man als Nachbar grundsätzlich vorgehen. Geht aber von glasierten Dachziegeln keine unzumutbare Beeinträchtigung aus, muss man das hinnehmen. Insoweit hat dann die Baugenehmigung Bestand, zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. OVG 10 N 66.18), auf die das Rechtsportal «anwaltauskunft.de» verweist.

Der Fall: Der beklagte Bauherr hatte eine Baugenehmigung. Auf seinem Einfamilienhaus wollte er Sonnenlicht-reflektierende, glasierte Dachziegel. Der Nachbar fühlte sich durch diese Lichtemissionen gestört und verlangte die Aufhebung der Baugenehmigung hinsichtlich der Ziegel. Seine Klage scheiterte bei Gericht.

Zwar ist ein Einschreiten gegen die Lichteinwirkung auf das Nachbargrundstück laut Gericht grundsätzlich möglich. Jedoch kam im Zuge des Verfahrens eine fachliche Stellungnahme des Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu dem Ergebnis, dass die Reflexionen zu keiner unzumutbaren Beeinträchtigung führen. Auf dieses Fachwissen durfte die Bauaufsichtsbehörde vertrauen.

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