Bundesamt für Justiz
Musterfeststellungsklage gegen Daimler: Anmelden nun möglich

03.11.2021 | Stand 10.11.2021, 18:01 Uhr

Vom Dieselskandal betroffene Daimler-Kunden können sich nun an einer Musterfeststellungsklage beteiligen.- Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Der Daimler-Dieselskandal hat zum Rückruf Hunderttausender Autos geführt. Dennoch steht betroffenen Kunden möglicherweise eine Entschädigung zu. Sie können sich nun einer Musterfeststellungsklage anschließen.

Mercedes-Kunden können sich ab sofort einer Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Daimler im Zusammenhang mit dem Dieselskandal anschließen.

«Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden», teilte das Bundesamt für Justiz nun mit.

Im Juli hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht, um Schadenersatz für vom Diesel-Skandal betroffene Mercedes-Kunden zu erstreiten. Die Verbraucherschützer werfen Daimler eine bewusste Manipulation der Abgaswerte vor.

Nun hat das Bundesamt die Klage öffentlich bekannt gemacht und stellt auf seiner Internetseite ein Anmeldeformular zur Verfügung. Wer über keinen Internetzugang verfüge, könne das Formular auch schriftlich anfordern, hieß es. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage sei grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Stuttgart möglich. Der Termin werde rechtzeitig auf der Internetseite des Bundesamts bekanntgegeben.

Verbraucherschützer bieten Check zur Klage gegen Daimler

Betroffen sind laut dem vzbv bis zu 50 000 Fahrzeuge der Mercedes-Benz-Reihen GLC und GLK mit dem Motortyp OM651. Ob sich der eigene Fall für die Teilnahme eignet und auf was zu achten ist, lässt sich anhand einer Checkliste prüfen, die der vzbv online gestellt hat (musterfeststellungsklagen.de/daimler/klage-check).

Zudem gibt ein ausführliches FAQ auf dem Portal Antworten auf die wichtigsten Fragen. Etwa, wie genau der Ablauf des Verfahrens ist, was bei den Dokumenten wichtig ist, was ein etwaiges negatives Urteil mit sich bringt oder wie man im Falle eines positiven Ausgangs zu Schadenersatz kommen kann.

Daimler hält Funktionen für zulässig

Daimler hat nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen ihrer Stammmarke Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Der Autobauer musste daher massenweise Autos zurückrufen. Daimler hält die Funktionen allerdings für zulässig.

Die Verbraucherschützer werfen Daimler im Kern vor, in seine betroffenen Dieselautos unterschiedliche Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben. Damit können Hersteller dafür sorgen, dass Autos während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese dann aber teils deutlich.