Landgericht Regensburg

Psychiater erstattet Gutachten im Prozess wegen Totschlags an der Ex

11.12.2020 | Stand 13.09.2023, 6:58 Uhr
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Seit Montag, 26. Oktober, muss sich ein 54-Jähriger vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin genötigt und getötet zu haben. Am Freitag, 11, Dezember, erstattete ein psychiatrischer Sachverständiger sein Gutachten, nachdem zuvor eine mögliche Unterbringung im Raum stand.

Regensburg. Der Angeklagte soll am 3. Dezember 2019 seiner ehemaligen Lebensgefährtin vor deren Wohnung in Regensburg aufgelauert haben. Nachdem er mit dieser in der Wohnung Alkohol konsumiert habe, sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen und der Angeklagte soll sich entschlossen haben, seine Ex-Freundin zu töten – so die Anklageschrift. Er soll die Geschädigte erwürgt und sich anschließend mit zwei Küchenmessern selbst Verletzungen zugefügt haben.

Ein Facharzt der Psychiatrie Straubing erstattete am Freitag, 11. Dezember, sein Gutachten, das für die mögliche Unterbringung des Angeklagten eine Rolle spielen dürfte. Der Sachverständige führte zunächst Studien zur Rückfälligkeit von Stalkern beziehungsweise Gewalttätern auf und stellte Instrumente vor, anhand derer er den Angeklagten in seinem Gutachten einordnete.

Ehemalige Partnerinnen des Angeklagten berichteten Anfang November, dass sie sich durch diesen gestalkt und verängstigt fühlten. Laut Sachverständiger habe der Angeklagte einen Mangel an Empathie. Zu beachten sei, dass der heute 54-Jährige nicht mit seinen beiden Elternteilen aufgewachsen ist, dass es eine Vorverurteilung gibt sowie eine nicht durchgestandene Bewährung und ein früheres Gewaltdelikt, so der Psychiater. Aber: Der Angeklagte „fällt nicht aus der Reihe“, so der Gutachter, das Ergebnis seiner Berechnung der Rückfälligkeit anhand der Instrumente und gruppenstatistischen Studien sei „durchschnittlich“. Dieses gruppenstatistische Risiko betonte der Sachverständige deutlich: „Das heißt nicht, dass der Angeklagte rückfällig wird.“

Aber der 54-Jährige habe ein ausgeprägtes Bedürfnis nach der Kontrolle seiner Partnerinnen und habe immer wieder „grenzüberschreitendes Verhalten“ gezeigt. Der Psychiater befürchtet, dass der Angeklagte, sollte es zu einem Freispruch kommen, sich zum Zeitpunkt seiner Entlassung wieder um eine Beziehung bemühen würde. Die Wahrscheinlichkeit von Übergriffen sei erhöht, so das Gutachten. Zur Frage der Therapierbarkeit des Angeklagten sagte der Sachverständige abschließend, dass es wichtig wäre, dass der Angeklagte „mehr Empathie und Verständnis“ aufbringe und lerne, „seine Impulse besser im Griff zu halten“.

Der Prozess wird am Mittwoch, 16. Dezember, mit den Plädoyers fortgesetzt, ein Urteil könnte noch am selben Tag verkündet werden.

Regensburg

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