Bußgeld und Anzeige
Nachbarstreitigkeit wegen Drohnenflug

05.01.2021 | Stand 24.07.2023, 20:50 Uhr
−Foto: n/a

Dohnenfliegen ist nicht verboten, aber nur über dem eigenen Grundstück! Das wollte ein 37-jähriger Amberger aber nicht einsehen und flog kurz vor dem Jahreswechsel zum wiederholten Male mit einer Drohne über das Grundstück seines Nachbarn.

Amberg. Da alles gute Zureden nichts half, fotografierte der Geschädigte den Drohnenflug und zeigte seinen Nachbarn bei der Polizei an. Der muss nun mit einem empfindlichen Bußgeld wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit gegen das Luftverkehrsgesetz rechnen.

Schwandorf