Über 170 Kilogramm
Diese süße Fracht war leider verboten – Nürnberger Zoll beschlagnahmt Honig

28.08.2020 | Stand 24.07.2023, 20:33 Uhr
−Foto: n/a

Über 170 Kilogramm Honig mit Waben fand die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg am Samstagabend, 23. August, bei einer Fahrzeugkontrolle am Kreuz Nürnberg an der A3.

Nürnberg. Der Fahrer des südosteuropäischen Kleintransporters gab auf Befragen der Zöllner an, außer einer angebrochenen Packung Zigaretten keine steuerpflichtigen Waren dabei zu haben. Ein Blick auf die Ladefläche zeigte jedoch anderes: Das Fahrzeug war vollgepackt mit unterschiedlichsten Waren auf dem Weg nach Großbritannien. Einen Nachweis für die Verzollung bei der Einfuhr in die EU konnte der Mann jedoch nicht vorlegen.

In dem Sammelsurium befanden sich auch über 170 Kilo Honig mit Waben, dessen Einfuhr ohne entsprechende Papiere aus tierseuchenrechtlichen Gründen verboten ist. Der Honig und alle anderen Waren wie Teppiche, Uhren und Bekleidung wurden sichergestellt. Gegen den 52 - Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Verstoß gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen eingeleitet.

Gefahr: Einschleppung von Tierseuchen

Die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist zur Vermeidung der Einschleppung von Tierseuchen auch im Reiseverkehr streng reglementiert. Erzeugnisse wie Fleisch, Wurst, Käse und Eier dürfen ohne Gesundheitszeugnis, über das der Reisende im Regelfall nicht verfügt, überhaupt nicht eingeführt werden. Flüssiger oder fester Honig darf bis zu einer Menge von zwei Kilogramm mitgebracht werden; die Einfuhr von Honig mit Waben ist jedoch komplett verboten. Der Zoll schützt durch entsprechende Kontrollen die Natur und die Bevölkerung vor der – oft unbedachten – Einschleppung von Tierseuchen, die gravierende negative Folgen für die Umwelt haben können.

Schwandorf