Freihung. Der Rollerfahrer, der lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist, räumte schließlich ein, die Drossel ausgebaut zu haben. Zudem bestätigte sich nach einem Test, dass der Roller tatsächlich 50 km/h schnell fährt.
Den Rollerfahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zudem darf der Roller aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, bis die vorgesehene Drossel wieder eingebaut ist.
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