Ausgangsbeschränkung
Münchberger Polizei löst Grillparty auf

13.04.2020 | Stand 21.07.2023, 16:03 Uhr
−Foto: n/a

Am Sonntagnachmittag, 12. April, trafen sich einige Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Quellenstraße in Münchberg zum gemeinsamen Grillen.

Münchberg/Zell. Da die fünf Personen zwar im gleichen Haus, aber nicht im gleichen Haushalt wohnen, stellt dies einen Verstoß gegen die bestehenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes dar. Die verständigten Polizisten forderten die Personen auf, das Grillen einzustellen. Die Fünf kamen dieser Aufforderung auch ohne Probleme nach. Um eine Anzeige kommen die Partygäste aber nicht herum.

Bekannten ohne triftigen Grund besucht

Am Sonntagabend teilte eine Anwohnerin aus der Schulstraße in Zell mit, dass in ihrem Haus eine Party beim Nachbarn stattfindet. Die eintreffenden Polizeibeamten stellten fest, dass bei einem 36-jährigen tschechischen Staatsbürger zwei Landsleute zu Besuch waren und dort lautstark feierten. Da solche Besuche ohne triftigen Grund nicht erlaubt sind, wurden die Party von den Beamten beendet und die beiden Tschechen wegen Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen angezeigt.

Schwandorf