Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Nicht zugelassenen Pkw geschleppt

19.12.2019 | Stand 31.07.2023, 11:30 Uhr
−Foto: n/a

Am Mittwoch, 18. Dezember, gegen 11.50 Uhr fiel einer Polizeistreife auf der Staatsstraße 2145 bei Schwandorf ein seltsames Fahrzeuggespann auf.

SCHWANDORF Ein Opel Corsa wurde von einem VW Golf abgeschleppt. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der gezogene Opel keineswegs fahruntüchtig war. Vielmehr hatte dieser keine Zulassung. Somit handelte es sich um ein nicht genehmigtes Schleppen. Folge ist ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Steuerhinterziehung. Dazu kommt eine Ordnungswidrigkeit nach der Fahrzeugzulassungsverordnung. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der 33-jährige Fahrer muss nun den Opel mit roten Kennzeichen oder auf einem Transporter zum Zielort bringen.

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