SCHIRNDING/LANDKREIS WUNSIEDEL Hierbei wurde bei der anschließenden Durchsuchung des Pkw in einem Fußraumfach hinter dem Fahrersitz eine mit Kartuschenmunition geladene Schreckschusspistole ohne entsprechende erforderliche Kennzeichnung aufgefunden. Der 79-jährige Fahrer und Besitzer der Waffe, der zudem nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, wurde nach der Beschlagnahme der Pistole wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz angezeigt.
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Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies oder deren Deaktivierung finden Sie hierVergehen nach dem Waffengesetz 79-Jähriger hatte eine verbotene Schreckschusswaffe im Auto

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