GATTENDORF/LANDKREIS HOF Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass die an dem Pkw angebrachten Kennzeichen augenscheinlich nicht zu dem Fahrzeug gehörten. Darüber hinaus verfügte das Fahrzeug des 28-jährigen slowakischen Fahrers weder über eine gültige Zulassung, noch über den erforderlichen Versicherungsschutz. In Folge dessen wurde die Weiterfahrt unterbunden, der Mann wegen Urkundenfälschung sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kraftfahrzeugsteuergesetz und Fahrzeugzulassungsverordnung angezeigt.
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